Pflegebedürftigkeit ist weiterhin ein Thema, über das sowohl in der Bevölkerung als auch der Familie oder dem Freundes- und Bekanntenkreis viel zu wenig gesprochen wird. Oft muss es erst dazu kommen, dass ein Angehöriger oder man selbst durch einen Unfall oder eine schwere Krankheit temporär oder sogar permanent auf die Hilfe von anderen Menschen angewiesen ist.

Die meisten Menschen glauben, dass Pflege gleichzeitig die Unterbringung in einem Pflegeheim bedeutet, jedoch gibt es mittlerweile zahlreiche Alternativen. Zum Beispiel wird die Pflege beim Pflegebedürftigen zu Hause immer beliebter, was nicht nur daran liegt, dass es in den Pflegeheimen nicht genügend Plätze für die stetig steigende Zahl der Pflegebedürftigen gibt. Die Pflege in den eigenen vier Wänden ermöglicht dem Pflegebedürftigen (soweit es seine psychischen und körperlichen Einschränkungen erlauben), weiterhin seinen Routinen nachzugehen. Er muss sich nicht an eine neue Wohnumgebung gewöhnen und kann auch weiterhin den Kontakt zu Freunden und Familie aufrechterhalten.

Wie zeichnet sich der Pflegebedarf eigentlich aus?

Pflegebedürftigkeit bedeutet, ganz allgemein, dass ein Mensch durch körperliche oder geistige Einschränkungen Hilfe bei der Versorgung und bei alltäglichen Aufgaben braucht. Er benötigt je nach Schwere der Behinderung bez. Einschränkung Unterstützung bei der Zubereitung von Mahlzeiten, Hilfe bei der Körperhygiene oder jemanden, der ihn bei Ausflügen oder Arztbesuchen begleitet. Auch die bei der medizinischen Versorgung ist Unterstützung häufig notwendig, um sicherzustellen, dass die richtigen Medikamente in der richtigen Dosierung und zum richtigen Zeitpunkt eingenommen werden.

Was ist die Grundlage für die Festlegung des Pflegegrades?

Pflegebedürftigkeit kann verschiedene Formen annehmen. Um dies zu berücksichtigen, haben die Pflegekassen fünf Pflegegrade festgelegt. Je höher der Pflegegrad, desto stärker ist ein Pflegebedürftiger in seiner Selbstständigkeit eingeschränkt. Als Maßstab für die Bewertung der Hilfsbedürftigkeit wird von den Pflegekassen der sogenannte „Grad der Schädigung“ verwendet. Hierbei handelt es sich um eine Art Punktesystem und es wird nicht die Gesamtheit der Einschränkungen beurteilt, sondern die Schädigung einzelner Körperbereiche, Organe, sowie der Psyche. Die „Punkte“, die für die jeweiligen Kategorien nach festgelegten Kriterien verteilt werden, werden jedoch nicht addiert oder anderweitig zusammengeführt. Vielmehr werden sie in ihrer Wechselseitigkeit beachtet und letztendlich richtet das Urteil über die Pflegebedürftigkeit oder Hilflosigkeit des Hilfsbedürftigen nach der höchsten Punktzahl eines einzelnen Bereiches.

Dadurch, dass einige Bewertungskriterien unterschiedlich ausgelegt werden können, sorgt diese Methode jedoch nicht immer dafür, dass die Zuteilung des Pflegegrads mit dem tatsächlichen Grad der Schädigung übereinstimmt und der Pflegebedürftige eine bedarfsgerechte Versorgung erhält. Die Grenzwerte sind oftmals arbiträr. Dass diese Methode problematisch ist, zeigt sich besonders bei Grenzfällen, bei denen oft nur sehr wenige Punkte fehlen, um eine Einteilung in den nächsthöheren Pflegegrad zu rechtfertigen.

Expand
Beispiel einer Pflegegrad-Berechnung anhand der unterschiedlich gewichteten Module | © Dr. Weigl GmbH & Co. KG

Pflegegrad-Berechnung

Was ist der Unterschied zwischen einem niedrigeren und einem höheren Pflegegrad?

Ein höherer Pflegegrad bedeutet, dass Sie im Vergleich zu einem niedrigeren Pflegegrad den Anspruch auf höhere Finanz- und Sachleistungen haben. In vielen Fällen sind diese Leistungen zweckgebunden, was bedeutet, dass diese oft gar nicht direkt an Sie überwiesen werden, sondern direkt an von den Pflegekassen anerkannte Dienstleister. Damit soll zum Beispiel vermieden werden, dass Familienangehörige oder Bekannte, die sich um den Pflegebedürftigen kümmern, jedoch keine Ausbildung oder sonstige Erfahrung im Pflegebereich haben, von dieser Situation finanziell profitieren, obwohl sie keine bedürfnisgerechte Versorgung des Pflegebedürftigen gewährleisten können. Oft können Sie von den Pflegekassen über den Pflegegrad hinaus weitere Leistungen beantragen, jedoch werden diese oft nur vergeben, wenn Sie die Dienstleistungen (Pflegekraft, behindertengerechter Wohnungsumbau) eines Anbieters in Anspruch nehmen, der von den Pflegekassen anerkannt ist.

Wie werden der Grad der Schädigung und der Pflegegrad festgestellt?

Der Grad der Schädigung wird in der Regel von einem Gutachter festgestellt, der von der Pflegekasse bereitgestellt wird. Sobald der Antrag auf Pflegegrad bei der Pflegekasse eingegangen ist, wird mit Ihnen ein Termin vereinbart, an dem der Gutachter Ihnen einen Hausbesuch abstattet. Bei diesem Termin werden sowohl der gesundheitliche Zustand des Pflegebedürftigen sowie die Wohnumgebung begutachtet. Auch der Grad der Selbstständigkeit, also welche Aufgaben der Hilfsbedürftige ohne Unterstützung ausführen kann, wird hier festgestellt. Das Gutachten wird dann als Grundlage zur Erteilung des Pflegegrads verwendet.

Wie genau kann ein solches Gutachten den Grad der Schädigung beschreiben?

Gutachter, die von der Pflegekasse bereitgestellt werden, leiden oftmals unter enormen Zeitdruck. Das liegt daran, dass sich zwar innerhalb der letzten Jahre die Anzahl der Pflegebedürftigen stetig erhöht hat, jedoch keine neuen Gutachter eingestellt worden sind, um diesem erhöhten Bedarf gerecht zu werden. Im Gegensatz zu vor ein paar Jahren hat ein Gutachter somit deutlich weniger Zeit für den Termin vor Ort und die Erstellung des Berichtes. Es ist also mit Sicherheit nicht verwunderlich, dass unter diesem Zeitdruck keine detaillierte Aufnahme des gesundheitlichen Zustandes des Pflegebedürftigen erfolgen kann. Nicht selten führt das zu einer Ablehnung des Antrags auf Pflegegrad oder aber einer Einstufung, die zu niedrig ausfällt und dem Pflegebedürftigen nicht die Leistungen bereitgestellt werden, die dieser eigentlich benötigt.

Begutachtung begleiten lassen

Wie können Sie sicherstellen, dass die endgültige Entscheidung der Pflegekasse die tatsächlichen Bedürfnisse berücksichtigt, wenn der Gutachter sich lediglich einen groben Überblick über die Gesamtsituation verschaffen kann? Das ist eine sehr gute Frage, die wir uns auch gestellt haben. Um dieses Problem zu lösen und dafür zu sorgen, dass der Pflegekassen alle Informationen vollständig vorliegen, können unsere erfahrenden Mitarbeiter Sie nicht nur ausführlich auf den Termin mit dem Gutachter vorbereiten, sodass Sie alle Nachweise zur Hand haben, sondern auf Wunsch auch bei diesem Termin zugegen sein. Sie können mit einem unserer Experten zudem einen Termin für ein unabhängiges Gutachten vereinbaren. Im Gegensatz zum Gutachter, der von den Pflegekassen bereitgestellt wird, haben wir die Möglichkeit, uns Zeit für diesen Termin zu nehmen und Sie ausführlich zu beraten. Bevor das endgültige Gutachten an die Pflegekasse weitergeleitet wird, kann es von unserer Seite noch einmal auf Vollständigkeit überprüft werden.

Falls Sie weitere Fragen zum Thema Pflegebedarf haben oder sich über Pflegeleistungen informieren möchten, sind Sie bei uns an der richtigen Adresse. Unser Team von Dr. Weigl & Partner besteht ausschließlich aus Mitarbeitern, die seit Jahren im Pflegebereich tätig sind und Ihnen mit ihrem einzigartigen Expertenwissen auf jede Ihrer Fragen eine Antwort geben können. Falls weitere Informationen benötigen, können Sie mit uns gerne einen Termin für ein erstes kostenfreies und unverbindliches Beratungsgespräch vereinbaren.

Icon Telefon freigestellt | © Dr. Weigl GmbH & Co. KG

Wir beraten Sie kostenfrei

Nutzen Sie für Ihre Fragen zum Pflegebedarf die kostenfreie Erstberatung durch unsere erfahrenen Pflegeexperten.

Fragen und Antworten zu Pflegeleistungen

Ihre Frage ist nicht dabei? Unsere Pflegeexperten beraten Sie kostenfrei und unverbindlich

Pflegeleistung ist der Oberbegriff für alle unterstützenden Geldzahlungen oder Sachleistungen, die Ihre Pflegeversicherung Ihnen auszahlen bzw. zur Verfügung stellen kann. Je nach Art der Pflege und Grad der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad 1, 2, 3, 4, 5) variieren diese in Anzahl und Umfang.

Pflegesachleistungen decken die Kosten für Leistungen von ambulanten Pflegediensten oder anderweitigen pflegerelevanten Pflegedienstleistern. Sie erhalten die Geldleistung nicht auf Ihr Konto, sondern die Dienstleister verrechnen ihren Lohn direkt mit den Pflegekassen.

Pflegehilfsmittel dienen dazu, Verbrauchsgüter der Pflege zu finanzieren. Beispiele hierfür sind Handschuhe, Desinfektionsmittel, Bettunterlagen, Hygienetücher und Einwegspritzen. Alle fünf Pflegegrade erhalten die gleiche Leistung mit 40 € monatlich.

Sie können Ihre Pflegehilfsmittel zum Verbrauch kostenfrei über Dr. Weigl & Partner beziehen

Insgesamt gibt es neun Pflegeleistungen. Je nach Pflegegrad und Art der Pflege erhalten Sie verschiedene Anzahlen und Umfänge der Leistungen.

Insgesamt gibt es neun Pflegeleistungen. Je nach Pflegegrad und Art der Pflege erhalten Sie verschiedene Anzahlen und Umfänge der Leistungen.

Insgesamt gibt es neun Pflegeleistungen. Je nach Pflegegrad und Art der Pflege erhalten Sie verschiedene Anzahlen und Umfänge der Leistungen.