Arthrose ist eine weitverbreitete Erkrankung, bei der die Gelenke nach und nach ihre Beweglichkeit verlieren, umgangssprachlich wird sie als Gelenkverschleiß bezeichnet. In der täglichen Pflege müssen die z. T. starken Bewegungseinschränkungen aufgefangen werden. In diesem Artikel erhalten Sie umfassende Informationen zum Thema Arthrose und die Möglichkeit einen Pflegegrad bei Arthrose zu beantragen.

Arthrose – die wichtigsten Fakten

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    Mit zunehmendem Alter nimmt die Knochensubstanz ab. Das Skelett wird anfälliger für Erkrankungen. Geht der Verschleiß der Gelenke aber über ein für das jeweilige Alter übliches Maß hinaus, spricht man von Arthrose.

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    Am häufigsten wird die Erkrankung in den Kniegelenken diagnostiziert. Grundsätzlich kann aber jedes Gelenk im menschlichen Skelett betroffen sein, z. B. bei einer Hüftgelenksarthrose (medizinisch: Coxarthrose).

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    Allein in Deutschland leiden rund 5 Millionen Menschen an einer Arthrose – die meisten davon älter sind als 65 Jahre.

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    Im fortgeschrittenen Stadium kann Arthrose zu starken Bewegungseinschränkungen führen.

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    Mit einer gezielten Therapie lässt sich zwar die Beweglichkeit der von der Arthrose betroffenen Gelenke noch für einige Zeit erhalten, heilbar im schulmedizinischen Sinne ist die Erkrankung jedoch bis heute nicht. Im schlechtesten Fall kommt es zu einer vollständigen Verknöcherung – Bewegung ist dann nur noch unter Schmerzen möglich.

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    Die Pflege eines Arthrose-Patienten stellt aufgrund der Bewegungseinschränkung nicht nur hohe Anforderungen an den Betroffenen, sondern auch an die Pflegeperson.

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    Arthrose-Patienten können – je nach Schwere der Krankheit – einen von fünf Pflegegraden (früher drei Pflegestufen) erhalten.

Wir informieren umfassend zum Thema Arthrose und stellen die Krankheit vor. Was ist Arthrose? Welche Auswirkungen hat die Erkrankung auf die tägliche Pflege? Was muss bei der Beantragung eines Pflegegrades (bis 2017 Pflegestufe) beachtet werden?

FAQ

Häufig gestellte Fragen zu Arthrose

Je weiter die Krankheit fortschreitet, desto mehr sind Menschen mit Arthrose auf tägliche Unterstützung angewiesen. Welcher Pflegegrad genau bei Arthrose gilt, hängt von der individuellen Pflegebedürftigkeit ab.
 

Bei fortgeschrittener Arthrose liegt oftmals eine große Pflegebedürftigkeit vor. Der Pflegegrad ist abhängig von der Selbstversorgung des Erkrankten.

Das Pflegegeld für Arthrose ist an den Pflegegrad gekoppelt. Dieser regelt die Höhe der zu beziehenden Leistungen und muss von der Pflegeversicherung bewilligt werden. Es handelt sich um die Anerkennung der Pflegebedürftigkeit, die in insgesamt fünf Pflegegrade aufgeteilt ist.

Das Pflegegeld richtet sich in der Höhe der monatlichen Leistungen nach dem anerkannten Pflegegrad des Erkrankten:

+ Pflegegrad 1: kein Pflegegeld

+ Pflegegrad 2. 316€ monatlich

+ Pflegegrad 3: 545€ monatlich

+ Pflegegrad 4: 728€ monatlich

+ Pflegegrad 5: 901€ monatlich

Die Pflegeversicherung sieht verschiedene Leistungen vor – die wichtigsten sind das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen.

Was ist Arthrose?

Medizinisch betrachtet, handelt es sich bei einer Arthrose um eine degenerative Erkrankung der Gelenke, eine sogenannte „Gelenkabnutzung“. Umgangssprachlich wird sie auch als Gelenkverschleiß bezeichnet. Das Risiko, an Arthrose zu erkranken, steigt mit dem Lebensalter. Mehr als zwei Drittel der Patienten sind älter als 65.

Mögliche Ursachen für die Degeneration sind:

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    übermäßige Belastung, z. B. durch Übergewicht oder berufsbedingte Anstrengungen,

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    angeborene Gewebeminderwertigkeit, Fehlstellungen oder Knochenerkrankungen, wie z. B. die Osteoporose.

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Gut zu wissen

Geht die Degeneration aus einer anderen Erkrankung hervor, spricht man von einer sekundären Arthrose. Tritt gleichzeitig eine Entzündung auf (Gelenkerguss), handelt es sich um eine aktivierte Arthrose.

Typische Symptome der Arthrose:

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    Schmerzen in den Gelenken, die vor allem bei Belastung oder nach einer längeren Ruhephase (sog. Anlaufschmerz) auftreten sowie

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    eine eingeschränkte Mobilität.

Grund dafür ist die dünner und rauer werdende Knorpelschicht, die sich schließlich gänzlich zersetzt. Um den entstehenden Spalt zwischen den Knochen aufzufangen, kann der Organismus mit einer Knochenverdichtung reagieren, was den Gelenkspalt verschmälert. Unebenheiten in der Knochenoberfläche sorgen für Geräusche und Schmerzen, wenn das Gelenk bewegt wird und die beiden Gelenkflächen gegeneinander schaben.

Nicht immer muss eine Arthrose von starken Schmerzen begleitet sein. In Einzelfällen kann sie auch symptomlos verlaufen und wird unter Umständen gar nicht erkannt. Die meisten Betroffenen leiden aber unter Schmerzen, sobald sie das Gelenk bewegen. Auch lässt sich das Gelenk im weiteren Verlauf der Erkrankung immer schlechter bewegen, bis es schließlich vollkommen versteift.

Wie wirkt sich Arthrose auf die Pflege aus?

Im fortgeschrittenen Stadium ist Arthrose eine Erkrankung, die eine selbstständige Gestaltung des Alltags stark beeinflussen kann. Aufgrund von Schmerzen und Bewegungseinschränkungen fällt es den Betroffenen schwer, sich fortzubewegen, sich zu waschen oder sich anzukleiden.

Für Pflegepersonen – ganz gleich, ob es sich um pflegende Angehörige oder ausgebildete Pflegekräfte handelt – besteht die Pflicht, den Pflegebedürftigen nicht nur bei alltäglichen Verrichtungen zu unterstützen. Auch Hilfe beim Umgang mit der Krankheit ist nötig.

In diesem Sinne setzt sich die Pflege bei Arthrose aus verschiedenen Bausteinen zusammen. Im Mittelpunkt steht, wie in der Pflege üblich, die Unterstützung bei alltäglichen Verrichtungen, die der Pflegebedürftige nicht mehr ohne Hilfe ausführen kann.

Zentrale Bestandteile der Pflege bei Arthrose:

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    Körperpflege

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    Zubereiten von Mahlzeiten 

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    An- und Auskleiden nach und vor dem Schlafengehen.

Darüber hinaus müssen Pflegepersonen bei einer arthrotischen Störung auch medizinische oder therapeutische Pflegemaßnahmen ergreifen, etwa die Versorgung einer akuten Gelenkentzündung oder die aktive Anleitung zur Bewegung der Gelenke.

Schmerzlinderung bei Arthrose

Gut gegen Gelenkschmerzen wirkt in erster Linie Wärme. In der Pflege besitzen Wärmeanwendungen daher einen wichtigen Stellenwert und sollten regelmäßig durchgeführt werden. 

Was ist bei Wärmeanwendungen zu beachten?

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    Wärme steigert die Durchblutung, entspannt die Muskulatur und erwärmt das umliegende Gewebe – das alles wirkt sich schmerzlindernd auf die betroffenen Gelenke aus.

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    Verwendet werden können Wärmflaschen, Wärmekissen oder Kirschkernkissen, solange sie nicht zu heiß sind.

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    Für Pflegende sollte immer das Wärmeempfinden der pflegebedürftigen Person ausschlaggebend sein.

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    Alternativ können auch heiße Wickel um das schmerzende Gelenk gelegt werden, um Schmerzen zu lindern.

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Wichtig

Einzig bei akuten Entzündungen ist Wärme nicht die erste Wahl. Diese können sich durch verstärkte Schmerzen, Schwellungen, Rötung oder Hitzeausstrahlung äußern und sollten gekühlt werden, bis die Entzündung zurückgegangen ist.

Beweglichkeit fördern bei Arthrose

Um den Verlauf der Arthrose-Erkrankung zu verlangsamen, ist es wichtig, die Gelenke in Bewegung zu halten. Bei einem gestörten Bewegungsapparat nehmen viele Patienten aber lieber eine Schonhaltung ein.

Deswegen fällt Pflegenden die Aufgabe zu, Pflegebedürftige mit Arthrose auch bei einer Gehbehinderung zu regelmäßiger Bewegung zu motivieren. Das kann ein Spaziergang sein, lässt sich aber auch in den Alltag einbauen: Anstatt den Pflegebedürftigen im Rollstuhl zur Toilette zu fahren, kann die Pflegeperson ihn im Gehen zum Badezimmer begleiten.

In Verbindung mit den erwähnten Wärmebehandlungen lässt sich auch die Beweglichkeit fördern: Weil Wärme sich positiv auf das Allgemeinbefinden auswirkt und zudem die Schmerzen bei der Bewegung reduziert, können Bewegungsübungen beispielsweise in der Badewanne durchgeführt werden. Das warme Wasser tut den Gelenken gut und die Mobilitätseinschränkung fällt weniger ins Gewicht.

Welcher Pflegegrad bei Arthrose?

Abhängig vom Stadium der Erkrankung und dem betroffenen Gelenk kann eine Arthrose deutliche Auswirkungen auf die Selbstständigkeit haben.

Entscheidende Fragen bei der Pflegegrad-Einstufung der Arthrose:

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    Können sich Betroffene noch selbst waschen?

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    Ist das An- und Auskleiden noch selbstständig möglich?

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    Ist das Einnehmen von Mahlzeiten möglich?

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    Kann sich der Erkrankte ohne Hilfe fortbewegen?

Die Pflegeversicherung ermittelt den individuellen Pflegegrad (früher Pflegestufe), der dem Gesundheitszustand des Patienten entspricht. 2017 wurden im Rahmen einer großen Reform (Pflegestärkungsgesetz II) die bisherigen Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt. Nun können nicht mehr ausschließlich Betroffene mit körperlichen Erkrankungen einen Pflegegrad erhalten, auch bei seelischen oder psychischen Einschränkungen ist das möglich.

Wird ein Pflegegrad attestiert, kann auf unterschiedliche Pflegeleistungen zugegriffen werden. Beispielsweise kann eine ambulante Pflege in Anspruch genommen werden. Auch pflegende Angehörige, die sich um die Betreuung eines pflegebedürftigen Familienmitglieds kümmern, erhalten in Form von Pflegegeld als Pflegeleistung eine finanzielle Anerkennung. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit einer professionellen Pflegeschulung für Angehörige in Form eines Pflegekurses.

Welcher Pflegegrad im Einzelnen für einen Arthrose-Patienten in Frage kommt, richtet sich nach der individuellen Pflegesituation und der noch verbliebenen Selbstständigkeit. Ermittelt wird dieser durch einen Pflegegutachter, nachdem der Pflegebedürftige (oder seine Angehörigen) einen Pflegegradantrag gestellt hat.

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Mit dem Online-Formular beantragen Sie Ihren Pflegegrad bei der Pflegekasse mit nur wenigen Klicks und verpassen keine Leistungszahlungen.

Was muss beim Pflegegradantrag (früher Pflegestufenantrag) beachtet werden?

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    Der Antrag auf einen Pflegegrad kann formlos gestellt werden.

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    Antragssteller ist immer der Betroffene selbst oder eine bevollmächtigte Person.

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    Nach dem Eingang des Pflegegradantrags prüft der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) vor Ort die individuelle Pflegesituation.

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    Der attestierte Pflegegrad (bis 2017 Pflegestufe) spiegelt immer die aktuelle Schwere der Krankheit wieder.

Der Termin mit dem MDK ist bei der Einstufung in einen Pflegegrad elementar. Bereiten Sie sich deswegen sorgfältig darauf vor und führen Sie beispielsweise ein Pflegetagebuch. Hier notieren Sie täglich, welcher Pflegebedarf angefallen ist. Dies hilft dabei, den richtigen – für Ihre Situation angemessenen – Pflegegrad (früher Pflegestufe) zu erhalten.

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Gut zu wissen

Entspricht das Ergebnis des MDKs nicht dem tatsächlichen Bedarf (wurde der Pflegegradantrag z. B. abgelehnt), haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch beim Pflegegrad einzulegen.

Noch Fragen zum Thema Arthrose und Pflege? Wir sind gerne für Sie da!

Auch wenn Sie zum ersten Mal den Antrag auf Pflegeleistungen stellen wollen oder aufgrund einer messbaren Erhöhung des Pflegebedarfs eine Pflegegrad Höherstufung anstreben, helfen wir Ihnen gerne.
Unsere erste telefonische Beratung ist kostenfrei. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!