Die Inkontinenz berührt einen sehr persönlichen Bereich des Lebens. In der Pflege sind neben den richtigen Pflegehilfsmitteln daher Taktgefühl und Einfühlungsvermögen besonders wichtig. Oft stellt sich auch die Frage, ob bei Inkontinenz ein Pflegegrad vergeben wird.

Die wichtigsten Fakten zur Inkontinenz

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    Inkontinenz steht in keiner Weise in einem Zusammenhang mit der Persönlichkeit oder dem Charakter eines Menschen.

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    In der Regel geht die Erkrankung auf muskuläre, nervliche oder organische Ursachen zurück und lässt sich medizinisch behandeln.

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    Weil den meisten Menschen das Thema peinlich oder unangenehm ist, versuchen Betroffene, ihre Inkontinenz oft zu verheimlichen.

Der Alltag mit einer Person, die an Inkontinenz leidet, kann für beide Seiten – sowohl die Betroffenen selbst als auch für pflegende oder betreuende Personen – sehr unangenehm sein. Die Fähigkeit, offen auch über intime Themen zu kommunizieren, sowie Einfühlungsvermögen und Taktgefühl helfen dabei, die Situation zu entschärfen und für alle Seiten so angenehm wie möglich zu gestalten.

Mit einfachen Maßnahmen, griffbereiten Pflegehilfsmitteln und einer entsprechenden medizinischen Therapie kann die Inkontinenz-Pflege zu einem weitgehend normalen Teil des Alltags werden. Auch die Hautpflege spielt bei Inkontinenz eine wichtige Rolle.

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Wir informieren rund um das Thema Inkontinenz: Was sind die Ursachen für Inkontinenz? Welche Auswirkungen hat die Erkrankung auf die tägliche Pflege? Wird ein Pflegegrad (früher Pflegestufe) bei Inkontinenz vergeben? Was muss beim Antrag auf einen Pflegegrad beachtet werden?

Was ist Inkontinenz?

Für gesunde Menschen ist es vollkommen normal, zur Toilette zu gehen und Blase oder Darm kontrolliert zu entleeren, und zwar nur dann, wenn sie auch wirklich „müssen“. Für Menschen aber, die an Inkontinenz leiden, ist dieser Zustand fernab von jeder Realität.

Als Inkontinenz bezeichnet man in der Medizin und Pflege den Umstand, dass Harn oder Stuhl nicht mehr gehalten und kontrolliert abgegeben werden können. Man unterscheidet deshalb zwischen Harninkontinenz und Stuhlinkontinenz. Harninkontinenz bzw. Blasenschwäche kommt vor allem bei älteren Menschen häufiger vor als Stuhlinkontinenz. Oftmals wird sie von nächtlicher Unruhe, Schmerzen in der Blase oder ständigem Harndrang begleitet.

Ursachen für Inkontinenz

Ursachen für eine Inkontinenz gibt es viele, und nicht immer ist eine konkrete Erkrankung dafür verantwortlich.

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    Das Halten und Abgeben von Harn und Stuhl funktioniert über ein komplexes System aus Blasenmuskulatur, Beckenbodenmuskulatur und Schließmuskeln.

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    Dieses System ist bei Inkontinenz nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr funktionsfähig.

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    Organische Ursachen können eine Rolle spielen oder die Signalübertragung der zuständigen Nerven ist gestört.

Weil es vielen Betroffenen peinlich ist, dass sie zu einem so „normalen“ körperlichen Vorgang nicht mehr in der Lage sind, verschweigen sie ihren Zustand sowohl vor Angehörigen als auch vor Medizinern. Ein Gespräch mit dem Hausarzt kann jedoch viele Sorgen nehmen und eine geeignete Therapie einleiten.

Mögliche Therapieansätze:

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    Beckenbodentraining, um die Muskulatur aufzubauen 

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    Elektrotherapie, bei der die Beckenmuskeln durch elektrische (schmerzlose) Impulse trainiert werden

Inkontinenz und Pflege

Der wohl wichtigste Aspekt der Inkontinenz-Pflege ist, einen möglichst normalen Zugang zu und Umgang mit diesem intimen Thema zu finden. Wenn der Pflegebedürftige der Pflegeperson (sei es ein geschulter Angehöriger oder ein ambulanter Pflegedienstmitarbeiter) vertraut und das Thema seine Peinlichkeit verliert, ist bereits viel gewonnen.

Mit Einfühlungsvermögen und Taktgefühl kann es der Pflegeperson gelingen, die Inkontinenz zu einem Teil des Alltags zu machen, der nicht ungewöhnlicher ist als die allgemeine Körperpflege oder das Zähneputzen. Darüber hinaus können in der Pflege therapeutische Maßnahmen und sogenannte Pflegehilfsmittel zum Einsatz kommen.

Eine Auswahl an therapeutischen Maßnahmen, die zu Hause durchgeführt werden können:

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    feste Toilettenzeiten,

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    auf den Alltag angepasste Trinkmengen,

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    eine geeignete Getränkeauswahl,

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    regelmäßige Durchführung eines Beckenbodentrainings sowie

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    der Einsatz von Medikamenten, die den Harndrang einschränken.

Um die Pflege zu erleichtern, sollten stets Pflegehilfsmittel zur Verfügung stehen.


Pflegehilfsmittel, die bei Inkontinenz eine zentrale Rolle spielen:

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    Windeln für Erwachsene,

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    Einmalschlüpfer mit enthaltener Vorlage,

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    Inkontinenzslips oder auch

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    saugfähige Unterlagen, die zwischen Matratze und Bettlaken gelegt werden können.

Neben den Pflegeleistungen eines Pflegegrades (bis 2017 Pflegestufe) können weitere Unterstützungen bei der Krankenkasse geltend gemacht werden (Hilfsmittelverordnung).

Um die Situation für den Pflegebedürftigen nicht noch unangenehmer zu machen, fällt der Pflegeperson die Aufgabe zu, ihm den Gang zur Toilette so einfach zu machen wie möglich.

Kleidungsstücke, die sich schnell öffnen oder herunterziehen lassen, sind dabei ebenso hilfreich wie ein Toilettenstuhl an einem Ort in der Wohnung, der von überall erreicht werden kann. Auf diese Weise lässt sich ein Malheur leicht vermeiden.

Pflegebedürftige, die nicht mehr so mobil sind, dass sie es schnell zu einem Toilettenstuhl oder zum Badezimmer schaffen, benötigen dagegen andere Hilfsmittel. Infrage kommen in diesem Fall beispielsweise Kondom-Urinale für Männer, ein Katheter oder ein sogenanntes Urostoma, über das die Harnflüssigkeit abfließen kann.

Inkontinenz und Pflegegrad

Inkontinenz allein ist noch keine Krankheit. Wohl aber führt sie zu Einschränkungen im Alltag, die einen betroffenen Menschen in vielen Fällen von seinem sozialen Umfeld isoliert. In der Folge wird Inkontinenz insbesondere für ältere Menschen, die auf Hilfe angewiesen sind, zu einem Faktor, der ihre Selbstständigkeit deutlich einschränkt.

Gibt es neben der Inkontinenz weitere Erkrankungen bzw. Beeinträchtigungen, beispielsweise eine Demenz oder körperliche Behinderungen, steht die Pflegeversicherung der Bewilligung eines Pflegegradantrags (früher: Pflegestufenantrag) in der Regel nicht im Wege. Voraussetzung für die Erteilung eines Pflegegrads ist ein Pflegegutachten, das eine Pflegebedürftigkeit im Sinne des Sozialgesetzbuches nachweist.

Wichtiges zum Pflegegrad-Antrag

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    Einen Pflegegrad beantragen Sie entweder direkt bei der Pflegeversicherung oder bei der Krankenkasse, die in den meisten Fällen an die Pflegekasse angegliedert ist.

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    Zuständig für die Erteilung eines Pflegegrades ist die jeweilige Pflegeversicherung des Pflegebedürftigen.

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    Schon mit einem formlosen Antragsschreiben, das über die persönlichen Daten des Antragstellers sowie dessen Versicherungsnummer hinaus noch keine Informationen über Erkrankungen oder kognitive Beeinträchtigungen enthalten muss, bringen Sie das Antragsverfahren zum Pflegegrad in Gang.

Bearbeiten kann die Pflegeversicherung Ihren Antrag auf einen Pflegegrad nur, wenn der pflegebedürftige Versicherungsnehmer diesen selbst stellt und unterzeichnet. Eine Ausnahme gilt nur, wenn er aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr dazu in der Lage ist. Mit einer Betreuungsvollmacht können dann auch seine Angehörigen den Antrag bei der Pflegekasse einreichen.

Ist Ihr Antrag auf einen Pflegegrad (früher Pflegestufe) bei der Pflegeversicherung eingegangen, erhalten Sie einen Termin für die pflegefachliche Begutachtung des Antragstellers. Ein Pflegegutachter des MD (Medizinischer Dienst, früher MDK) wird ein Gutachten über die Pflegesituation erstellen. Die individuelle Situation entscheidet darüber, ob einer der fünf Pflegegrade bewilligt wird. Bereiten Sie sich am besten umfassend auf den Termin vor, um sicherzustellen, dass Sie auch den richtigen Pflegegrad erhalten.

Es wird geprüft, inwieweit die Inkontinenz in der Alltagsgestaltung des Pflegebedürftigen als einschränkender Faktor betrachtet werden kann. Eine gute Vorbereitung der Angehörigen und des Pflegebedürftigen ist die beste Voraussetzung, um diesen Termin für die Durchsetzung der Pflegeansprüche zu nutzen. Führen Sie beispielsweise ein Pflegetagebuch, das als Information auch dem Gutachter bei seiner Einschätzung des möglichen Pflegegrades (bis 2017 Pflegestufe) dienen kann.

Bewilligt die Pflegeversicherung einen Pflegegrad, kann die Angabe der Inkontinenz aber u. U. eine Erhöhung der Pflegeleistungen ermöglichen, weil der Pflegebedürftige mehr Betreuung benötigt.

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Hinweis:

Seit 2017 werden keine Pflegestufen mehr vergeben, diese wurden von den fünf Pflegegraden ersetzt. Im Rahmen einer Pflegereform wurde das System umfassend reformiert.

Haut- und Körperpflege bei Inkontinenz

Die Haut von Inkontinenz-Patienten ist besonders sensibel und anfällig für Schädigungen. Einerseits sorgt die immer wieder auftretende Feuchtigkeit für Irritationen, andererseits kann auch der Einsatz von Windelhosen oder Inkontinenzslips die natürliche Barrierefunktion der Haut stören. Auch ungeeignete Produkte, die beim Waschen verwendet werden, können Hauterkrankungen hervorrufen.

Was ist bei der Körperpflege bei Inkontinenz zu beachten?

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    Regelmäßiges Waschen der betroffenen Stellen gehört bei Inkontinenz ebenso dazu wie die grundlegende Körperpflege am Morgen und am Abend.

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    Die Stellen, die mit Urin oder Stuhl in Kontakt gekommen sind, sollten mehrmals täglich mit klarem Wasser gewaschen und gereinigt werden.

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    Spezielle, ph-neutrale Waschlotionen, Öle, Emulsionen oder ein Pflegeschaum schonen die empfindliche Haut und sorgen für eine sanfte Reinigung.

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    Auch beim Abtrocknen sollte schonend vorgegangen und beispielsweise nicht über empfindliche Hautpartien gerubbelt werden.

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    Zum Schutz der Haut können zusätzlich schnell einziehende Wasser-in-Öl-Emulsionen oder -Cremes eingesetzt werden, die nicht die Saugfähigkeit von Einlagen oder Einmalslips beeinträchtigen.