Vom Pflegeberater zum Pflegesachverständigen

Veröffentlicht am: 04.01.2023

Unabhängige Pflegesachverständige (Pflegegutachterinnen und Pflegegutachter) werden in Krankenhäusern, Pflegeheimen und im öffentlichen Dienst gesucht. Wir informieren über diese Weiterbildung und den Beruf .

Warum die Tätigkeit der Pflegesachverständigen heutzutage so wichtig ist

Die Zahl der Pflegebedürftigen steigt in Deutschland; das Gesundheitswesen ist großen Veränderungen ausgesetzt. Deswegen werden stetig Prozesse und Pflegekonzepte angepasst und professionalisiert. Das führt zu zweierlei Entwicklungen: Zum einen entstehen neue Berufsbilder und zum anderen erhöht sich in diesem Bereich der Bedarf an Personal stark. Zudem wurde 2017 in einer groß angelegten Reform der Begriff der Pflegebedürftigkeit neu definiert.

Nun werden nicht mehr ausschließlich körperliche Einschränkungen in den Blick genommen, sondern auch psychische und geistige Erkrankungen können zur Vergabe eines Pflegegrades führen. Die neuen fünf Pflegegrade lösen die bisherigen drei Pflegestufen ab. Zusätzlich wurde das sogenannte „Neue Begutachtungsassessment“ ins Leben gerufen. Vor allem in der Begutachtung der Pflege werden so neue Stellen geschaffen.

Einer der neuen Jobs, die aufgrund der Veränderungen im Pflegesystem ins Leben gerufen wurden, ist die Tätigkeit der Pflegesachverständigen. Sie werden auch Pflegegutachter genannt und beschäftigen sich mit unterschiedlichen Fragen der Pflegebegutachtung.

Ziel einer solchen Begutachtung ist es, jeden Einzelfall individuell auf eine mögliche Pflegebedürftigkeit zu prüfen. Dabei sollen verschiedene Teilbereiche konkret in den Blick genommen werden.

Aspekte, die für die Begutachtung eine zentrale Rolle spielen

  • 1

    Mobilität

  • 2

    Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

     

  • 3

    Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

     

  • 4

    Selbstversorgung

  • 5

    Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen

     

  • 6

    Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

     

Fragen, die für Pflegesachverständige bei der Begutachtung im Mittelpunkt stehen

  • 1

    Muss ein Pflegegrad vergeben werden?

     

  • 2

    Welcher Pflegegrad entspricht dem jeweiligen Pflegebedarf?

  • 3

    Wie sieht die Pflegesituation im Krankenhaus oder in einem Pflegeheim aus?

     

  • 4

    Sind alle Einschätzungen korrekt abgelaufen oder müssen erneute Prüftermine vereinbart werden?

     

Grundlegende Informationen zur Weiterbildung

Die Tätigkeit als unabhängiger Pflegesachverständiger oder unabhängige Pflegesachverständige stellt den höchsten Rang im Pflegebereich dar, der Beruf ist enorm wichtig und Pflegesachverständige werden aktuell gesucht. Es handelt sich um eine Weiterbildung oder TÜV-Prüfung auf den Pflegeberaterschein.

Die Weiterbildung ist vor allem für motivierte Personen interessant, die bereits über umfassendes Fachwissen und praktische Erfahrungen aus dem Pflegebereich verfügen.

Icon Glühbirne freigestellt | © Dr. Weigl GmbH & Co. KG

Gut zu wissen

Die Dauer der Weiterbildung differiert, je nach Bildungsanbieter und Unterrichtsform, abhängig davon, ob es sich um eine Weiterbildung in Teilzeit oder im Fernunterricht handelt. Die Spanne reicht von sechs Monaten bis zu zwei Jahren.

Welche Voraussetzungen müssen Sie für die Weiterbildung erfüllen?

Wer Pflegesachverständiger oder Pflegesachverständige werden möchte, muss in der Regel verschiedene Voraussetzungen erfüllen:

  • Add

    Sie sollten eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung als Pflegefachkraft vorweisen können. Hierunter fallen zum Beispiel Altenpflegerinnen und Altenpfleger, Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und -pfleger.

  • Add

    Mehrjährige praktische Erfahrungen sind ebenfalls nötig.

  • Add

    Oft wird auch eine abgeschlossene Weiterbildung zur Stationsleitung oder Leitung einer Pflegeeinheit/eines Pflegedienstes gefordert.

Wie könnte Ihr Werdegang zum Pflegesachverständigen aussehen?

Die typische berufliche Laufbahn läuft folgendermaßen ab: Sie haben eine Berufsausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin/Gesundheits- und Krankenpfleger (umgangssprachlich teilweise immer noch Krankenschwester genannt) oder zum Altenpfleger/zur Altenpflegerin abgeschlossen und verfügen über mindestens zehn Jahre Berufserfahrung. Danach können Sie den Schein nach § 37a SGB XI zum Pflegeberater bzw. zur Pflegeberaterin machen.

Hier dürfen Sie Pflegeberatungen und Pflegedienstsuchen durchführen, Sie sind verantwortlich für alle Beratungsthemen, die im Zusammenhang mit der Pflege anfallen. In der Regel wird nebenbei die Weiterbildung zum Pflegedienstleiter/zur Pflegedienstleiterin (PDL) absolviert. Verfügen Sie in diesem Bereich über mindestens drei Jahre Berufserfahrung, folgt die Weiterbildung oder TÜV-Prüfung zum/zur unabhängigen Pflegesachverständigen.

Welche Kompetenzen sollten Sie mitbringen?

Der Job als Pflegesachverständiger oder Pflegesachverständige erfordert nicht nur fachliche Qualifikation, es sind auch die sogenannten Soft Skills, die gewünscht sind.

Dazu gehören vor allem:

  • Add

    eine selbstständige und eigenverantwortliche Arbeitsweise,

     

  • Add

    Kommunikationsstärke,

     

  • Add

    hohe soziale Kompetenz,

     

  • Add

    Einfühlungsvermögen,

     

  • Add

    die Fähigkeit, Konflikte zu lösen,

     

  • Add

    Flexibilität, was die Arbeitszeiten anbelangt, sowie

     

  • Add

    die Bereitschaft zur Mobilität.

     

Was lernen Sie im Rahmen der Weiterbildung?

Während der Weiterbildung zum/zur Pflegesachverständigen sollen Sie verschiedene Kompetenzen erlernen. Das ist zum einen die Fähigkeit, die Pflegebedürftigkeit oder den Grad der Behinderung korrekt einzuschätzen. Zum anderen sollen Sie in der Lage sein, Strukturen und Ergebnisse der Pflege und Versorgung richtig zu eruieren. Wenn Sie gelernt haben, die Qualität der Pflege zu bewerten, sind Sie auch dazu befähigt, Gutachten und Stellungnahmen für Gerichte oder den Medizinischen Dienst der Krankenkassen, kurz MDK, zu erstellen.

Inhalte der Weiterbildung sind vor allem:

  • Add

    das Berufsbild des Sachverständigen (Tätigkeit, Rechte und Pflichten),

     

  • Add

    das System der Rechtsprechung in Deutschland,

     

  • Add

    Grundlagen von Sozialrecht, Zivilrecht und Strafrecht,

     

  • Add
  • Add

    Assessment und Klassifikation in der Begutachtung,

     

  • Add

    Qualitätsmanagement,

     

  • Add

    pflegewissenschaftliche Grundlagen,

     

  • Add

    Formen der Berufsausübung,

     

  • Add

    Methoden zur Erhebung von Daten und Informationen,

     

  • Add

    Gesprächsführung und Präsentationstechniken sowie

     

  • Add

    Pflegephilosophie.

     

Tätigkeiten eines Pflegesachverständigen

Eine der wichtigsten Aufgaben von unabhängigen Pflegesachverständigen ist es, alle Bereiche der Pflege korrekt zu erfassen. Die Frage, ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt und wenn ja, welcher Pflegegrad (bis 2017 Pflegestufe) erteilt werden muss, ist elementar für alle Beteiligten. Für die Betroffenen und ihre Angehörigen geht die Feststellung der Pflegebedürftigkeit und die Vergabe des Pflegegrades mit Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung einher.

Diese Leistungen sollen helfen, den mitunter schwierigen Alltag zu meistern. Und auch für die Kranken- und Pflegeversicherungen ist die Einstufung in den korrekten Pflegegrad wichtig, denn nur so kann sichergestellt werden, dass keine Leistungen abgerechnet werden, die gar nicht zu erbringen sind. Das Case Management von Einzelfällen gehört ebenfalls zu diesem Berufsbild. Das Ziel ist, die Situation individuell zu erfassen und die Betroffenen unterstützend zu begleiten. Auch die Beratung und Hilfe bei Pflegegradverfahren sind Teil des Arbeitsalltags.

Pflegesachverständige schätzen also individuell die Pflegebedürftigkeit der Patientinnen und Patienten ein. Zum Beispiel für den MDK werden basierend auf diesen Informationen Gutachten erstellt, die die Grundlage für die Berechnung des Pflegegrads und der Leistungen bieten. Legen die Betroffenen Widerspruch gegen die Einstufung in einen Pflegegrad ein, sind unabhängige Pflegesachverständige auch hier bei der Wiederholungsbegutachtung für die Gutachten zuständig. Mitunter werden diese Gutachten auch bei juristischen Auseinandersetzungen vor den Sozialgerichten eingesetzt.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Prüfung der Qualität verschiedener Pflegeeinrichtungen, zum Beispiel von Pflegeheimen. Werden die Pflegeleistungen korrekt erbracht? Ist die medizinische und soziale Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner gegeben? Die Pflegesachverständigen sind dazu befähigt, Einrichtungen und Dienste im Pflegebereich zu zertifizieren.

Aber auch die häusliche Situation der Pflege wird mitunter geprüft, hier agieren die Pflegesachverständigen auch als Ratgeber für die Erkrankten und ihre Familien. Schließlich haben Pflegesachverständige das Recht, Fortbildungen im Pflegebereich zu leisten.