Die Knappschaft

Veröffentlicht am: 06.01.2023

Barrierefreiheit, häusliche Pflege, Zuschussleistungen – dies sind Themen, die viele Pflegebedürftige beschäftigen. Da wohnraumverbessernde Maßnahmen oder Pflegeleistungen ein gewisses Budget erfordern, sind finanzielle Hilfen Menschen in fortgeschrittenem Alter oder Menschen mit Behinderung stets willkommen. Erste Anlaufstelle für Unterstützungsleistungen ist die Pflegekasse. Die KNAPPSCHAFT ist ein Sozialversicherungsunternehmen, das Pflegebedürftige aktiv sowie finanziell dabei unterstützt, Herausforderungen des alltäglichen Lebens zu meistern.

Was ist die KNAPPSCHAFT?

Ein Pflegefall kann nicht nur im Seniorenalter auftreten, sondern Menschen jeglicher Altersklassen betreffen. Da die meisten Pflegebedürftigen es bevorzugen, zu Hause wohnen zu bleiben, sind entsprechende Vorkehrungen empfehlenswert. Die KNAPPSCHAFT unterstützt Sie dabei, zu Hause die nötige Pflege zu empfangen und möglichst selbstständig zu leben.

Die KNAPPSCHAFT ist ein sozialer Verbund, der Renten-, Kranken- und Pflege- sowie Arbeitgeberversicherungen anbietet. Im Jahr 2005 vereinigten sich in der deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See verschiedene ehemalige Knappschaften, die teilweise bis ins Jahr 1260 zurückgehen. Heute arbeitet das Verbundsystem deutschlandweit in allen Bundesländern.

Was zeichnet die KNAPPSCHAFT aus?

Die Knappschaft-Bahn-See hat ein ausgebautes medizinisches Netz mit eigenen Ärzten, Krankenhäusern sowie medizinischen Pflegeexperten. Auch über spezielle Kliniken für Rehabilitation verfügt der Verbund. Daneben gibt es einen ein sozialmedizinischer Dienst und eine Minijob-Zentrale. Die der KNAPPSCHAFT zugehörige Bundesfachstelle Barrierefreiheit dient verschiedenen Behörden als Informationsquelle zum Thema Barrierefreiheit. Heute ist die Fachstelle rehapro von der KNAPPSCHAFT für die zuwendungsrechtliche und organisatorische Abwicklung von Modellprojekten zur Rehabilitationsförderung zuständig.

Für ihre Mitglieder bietet die KNAPPSCHAFT einen sogenannten Aktivbonus an. Dabei erhält jeder Teilnehmer und jede Teilnehmerin finanzielle Prämien für bestimmte Aktivitäten. Beispielsweise gibt es Belohnungen dafür, Sport zu treiben, sich impfen zu lassen oder einmal jährlich eine professionelle Zahnreinigung vorzunehmen.

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Gut zu wissen

Die Prämien variieren je nach vorgenommener Gesundheitsmaßnahme zwischen 5 Euro und 70 Euro.

Welche Pflegeleistungen bietet die KNAPPSCHAFT an?

Wer bei der Krankenkasse der Knappschaft-Bahn-See gemeldet ist, ist automatisch pflegeversichert und kann mit umfassenden Pflegeleistungen rechnen.

  • 1

    Pflegegeld: Falls Ihnen der Pflegegrad 2 bis 5 zugeordnet wurde und Sie privat gepflegt werden (von Nachbarn, Familie oder Freunden), haben Sie Anspruch auf monatliches Pflegegeld.

  • 2

    Pflegesachleistungen: Wurde Ihnen ein Pflegegrad zwischen 2 und 5 attestiert, können Sie Pflegesachleistungen erhalten, falls Sie von einem ambulanten Pflegedienst versorgt werden.

  • 3

    Kombinationsleistungen: Kümmern sich sowohl Privatpersonen als auch ein ambulanter Pflegedienst um sie? Dann können Sie das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen direkt miteinander verbinden.

  • 4

    Pflegehilfsmittel: In vielen Fällen der Pflegebedürftigkeit sind besondere Pflegehilfsmittel nötig, um ein selbstbestimmtes Leben führen zu können. Bei der Bezahlung solcher Mittel unterstützt Sie die KNAPPSCHAFT mit zusätzlich 40 Euro im Monat.

  • 5

    Pflegekompass: Falls Sie bisher nicht ambulant oder stationär gepflegt werden und auf der Suche nach einem passenden Anbieter sind, können Sie Beratungsleistungen der KNAPPSCHAFT in Anspruch nehmen. Dabei hilft der sogenannte Pflegekompass.

  • 6

    Pflegekurse: Nicht nur Pflegebedürftige, sondern auch pflegende Angehörige (Nachbarn, Familie, Freunde) können Unterstützung erhalten. Beispielsweise werden Kurse zum Umgang mit der zusätzlichen persönlichen Belastung und zur Pflegeerleichterung angeboten.

Beratungsleistungen

Darüber hinaus haben Versicherte ein Anrecht auf kostenlose Beratungsleistungen. Pflegeberater unterstützen Sie, bei Bedarf auch zu Hause, bei folgenden Themen:

  • Add

    Pflege und Pflegegutachten

  • Add

    Übermittlung des Pflegegutachtens

  • Add

    Übermittlung der Rehabilitationsempfehlung nach der Begutachtung

Pflegegrad beantragen und Pflegeleistungen erhalten

Um Unterstützungsleistungen für Pflegefälle beziehen zu können, müssen Sie einen Pflegegrad beantragen. Nach Antragsstellung besucht Sie ein Gutachter zu Hause und prüft die aktuelle Pflegesituation mithilfe eines einheitlichen Fragebogens („Neues Begutachtungsassessment“ (NBA)). Auf Grundlage des Ergebnisses wird Ihnen ein bestimmter Pflegegrad zugesprochen. Die Unterstützungsleistungen von der KNAPPSCHAFT richten sich nach diesem Pflegegrad.

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Wichtig

Bei Pflegegrad 1 erhalten Sie eingeschränkte Zuschüsse, weil die selbstständige Bewältigung des Alltags nur in geringem Maße beeinträchtigt ist. Dennoch haben Sie Anspruch auf 125 € pro Monat, die Sie für Tagespflege und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, ambulante Pflegedienste, Unterstützungsangebote im Alltag oder als Zuschuss zur vollstationären Pflege nutzen können.

In den Pflegegraden 2 bis 5 stehen Ihnen ab dem 01.01.2024 folgende Leistungen zu:

Pflegegrad Pflegesachleistungen bei häuslicher Pflege Pflegegeld bei häuslicher Pflege Pflegeleistungen bei Tages- und Nachtpflege Pflegesachleistung bei vollstationärer Pflege
2 761 € 332 € 689 € 770 €
3 1.432 € 573 € 1.298 € 1.262 €
4 1.778 € 765 € 1.612 € 1.775 €
5 2.200 € 947 € 1.995 € 2.005 €

Je höher Ihr Pflegegrad eingestuft wird, umso mehr Unterstützung können Sie also beanspruchen. Ebenso erhalten Sie ab Pflegegrad 1 finanzielle Zuschüsse für bestimmte Pflegehilfsmittel, zusätzliche Betreuung und Aktivierung in stationären Einrichtungen sowie für wohnraumverbessernde Maßnahmen.

Welche Zuschüsse gibt es für wohnraumverbessernde Maßnahmen?

Damit sich mobilitätseingeschränkte Pflegebedürftige zu Hause frei bewegen können, sind in manchen Fällen bauliche Maßnahmen nötig. Dadurch wird beispielsweise das barrierefreie Treppensteigen oder auch eine barrierefreie Badbenutzung ermöglicht. Bei der KNAPPSCHAFT können Sie einen Antrag auf Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen stellen, falls Ihnen ein Pflegegrad attestiert wurde.

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Gut zu wissen

Wenn Sie planen, Ihre Wohnung barrierefrei umzubauen, unterstützt Sie die KNAPPSCHAFT dabei mit einem Zuschuss bis zu 4.000 €.

Auf diesen Betrag haben Sie Anspruch für bauliche Maßnahmen, die Ihre Pflegesituation verbessern. Allerdings kann es sein, dass in Ihrem Fall andere Leistungsträger wie eine Unfallversicherung oder Integrationsämter für solche Zuschüsse primär verantwortlich sind. Lassen Sie sich hierzu am besten kompetent beraten.

Ein Beispiel für eine wohnraumverbessernde Maßnahme ist ein Hausnotrufsystem. Sobald Sie sich in einer akuten Notsituation befinden, können Sie dadurch sofort mit einer Notrufzentrale in Kontakt treten. Die Kosten für die Inbetriebnahme und die monatlichen Mietkosten für das Hausnotrufsystem trägt die KNAPPSCHAFT.

Bevor Sie wohnraumverbessernde Maßnahmen vornehmen, sollten Sie allerdings mit Ihrem Mieter darüber sprechen. Außerdem sollten Sie den Antrag auf den Zuschuss vor Beginn des Umbaus stellen. Dieser Antrag wird daraufhin vom Sozialmedizinischen Dienst der KNAPPSCHAFT geprüft, der Sie vor Ort besucht, um die Situation einzuschätzen.

Falls Sie Fragen zur Pflegeversicherung der KNAPPSCHAFT oder anderer Leistungsträger haben, unterstützen wir von Dr. Weigl & Partner Sie gerne. Unsere Beratungsdienste stehen Ihnen jederzeit transparent und unabhängig zur Verfügung.