Finanzierung eines Pflegedienstes

Veröffentlicht am: 07.01.2023
Aktualisiert am: 22.12.2023

Gute Pflege ist kostspielig. Wenn ausgebildete Pflegekräfte eines ambulanten Pflegedienstes die Versorgung eines Pflegebedürftigen übernehmen, werden sie für ihre Leistungen natürlich bezahlt. Teile der pflegerischen Versorgung können über die Pflegeversicherung finanziert werden.

Die Kosten des Pflegedienstes hängen stark vom Pflegebedarf ab

Die ambulante Pflege ist eine sehr individuelle Sache: Je nachdem, wie alt die zu pflegende Person ist, wie fit sie noch ist oder welche Erkrankungen sie hat, kann der tägliche oder wöchentliche Pflegebedarf sehr deutlich variieren. So benötigen viele Pflegebedürftige lediglich einmal am Tag Hilfe, um in den Tag zu starten. Der Pflegedienst hilft dann beim Aufstehen, bei der Körperpflege und beim Anziehen und begleitet den Pflegebedürftigen ggfs. zu einer Tagespflege-Einrichtung.

In anderen Fällen dagegen kann der Pflegeaufwand deutlich größer sein: Ist der Pflegebedürftige bettlägerig oder kann sich ohne fremde Hilfe nicht mehr in den Wohnräumen bewegen, ist oftmals eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung notwendig, die in Kooperation zwischen einem Pflegedienst und einer privaten Betreuungsperson oder einem pflegenden Angehörigen durchgeführt werden kann.

Der Umfang der Leistungen, die ein ambulanter Pflegedienst erbringt, bestimmt die Kosten der Pflege. Finanziert werden können die Leistungen zum Teil oder ganz über die Pflegeversicherung: Diese gewährt mithilfe eines sogenannten Pflegegrades finanzielle Unterstützung, die mehrstufig zusammengesetzt ist.

Wie wird ein Pflegegrad vergeben?

Einen Pflegegrad erhalten pflegebedürftige Menschen, wenn sie gegenüber der Pflegeversicherung nachweisen können, dass ein regelmäßiger Bedarf an Pflege und Versorgung besteht. Insgesamt fünf Pflegegrade regeln, welche Pflegeleistungen die Pflegeversicherung für einen Pflegebedürftigen übernimmt.

Um einen Pflegegrad zu erhalten, müssen Pflegebedürftige diesen persönlich bei ihrer Pflegeversicherung beantragen. Vergeben wird er nach einer individuellen Überprüfung der Pflegesituation: Dafür gibt die Pflegeversicherung ein Pflegegutachten in Auftrag, das durch einen unabhängigen Kooperationspartner erstellt wird. Anhand der Angaben des Gutachtens entscheidet die Pflegeversicherung, ob der Antragsteller einen Pflegegrad erhält und wie hoch die Leistungen ausfallen. Gezahlt werden diese monatlich.

Pflegeleistungen des Pflegegrades bei ambulanter Versorgung

Wird von der Pflegeversicherung ein Pflegegrad bewilligt, erhalten Pflegebedürftige Zugriff auf verschiedene Leistungen. Den Kern der Leistungen für die ambulante Versorgung bilden das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen. Diese Leistungen unterscheiden sich innerhalb der einzelnen Pflegegrade in ihrer Höhe, denn sie sind auf unterschiedliche Formen der ambulanten Pflege ausgerichtet.

Das Pflegegeld fällt niedriger aus und ist nicht für die Beauftragung eines ambulanten Pflegedienstes vorgesehen, sondern für die Pflege durch entsprechend geschulte Angehörige oder andere Privatpersonen. Fallen darüber hinaus weitere Kosten an, müssen diese aus eigenen Mitteln oder durch Leistungen des Sozialhilfeträgers finanziert werden.

Pflegegeld für die unterschiedlichen Pflegegrade 2024 im Überblick

Die Höhe des Pflegegelds ist vom jeweiligen Pflegegrad abhängig. Je höher der Pflegegrad, desto höher sind die Leistungen der Pflegekasse, da davon ausgegangen wird, dass der Pflegeaufwand mit jedem Pflegegrad steigt. 

Folgende Leistungen können Pflegebedürftige 2024 in den einzelnen Pflegegraden beziehen:

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    Pflegegrad 1: Kein Pflegegeld

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    Pflegegrad 2: Monatlich 332 Euro 

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    Pflegegrad 3: Monatlich 573 Euro

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    Pflegegrad 4: Monatlich 765 Euro

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    Pflegegrad 5: Monatlich 947 Euro

Ab Pflegegrad 2 stehen Pflegebedürftigen, die im häuslichen Umfeld von Angehörigen gepflegt werden, weitere Leistungen zu, z. B. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Es ist ratsam, den Pflegegrad regelmäßig zu überprüfen, um eine optimale Pflege und angemessene Pflegeleistungen zu erhalten. Nutzen Sie dazu einen Pflegegradrechner. Hast sich die Pflegesituation verändert, sollen Sie schnellstmöglich einen Antrag auf Höherstufung des Pflegegrads stellen, um mehr Leistungen der Pflegekasse zu erhalten. 

Wird ein ambulanter Pflegedienst mit der Versorgung des Pflegebedürftigen beauftragt, sieht die Pflegeversicherung die sogenannten Pflegesachleistungen vor. Auch hier richtet sich die Höhe nach dem jeweiligen Pflegegrad.

Höhe der Pflegesachleistungen je nach Pflegegrad für 2024

Ab dem 01.01.2024 erhöhen sich die Pflegesachleistungen für pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 2 oder höher um 5 % .

Ab Januar 2025 wird eine Erhöhung der Leistungsbeträge (ambulant, teil-/vollstationär) um 4,5 Prozent umgesetzt. Eine weitere Anhebung entsprechend der Kerninflationsrate der letzten drei Kalenderjahre ist für Januar 2028 geplant.

Folgende Leistungen können Pflegebedürftige 2024 in den einzelnen Pflegegraden beziehen:

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    mit Pflegegrad 2: monatlich 761 Euro

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    mit Pflegegrad 3: monatlich 1.432 Euro

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    mit Pflegegrad 4: monatlich 1.778 Euro

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    mit Pflegegrad 5: monatlich 2.200 Euro

Solange die Kosten für die ambulante Pflege die finanzielle Unterstützung durch die Pflegeversicherung nicht übersteigen, sind die Pflegesachleistungen für den Pflegebedürftigen vollkommen unkompliziert: Der Pflegedienst rechnet seine Dienstleistung direkt mit der Pflegekasse ab – lediglich, wenn die Leistungen den von der Versicherung gewährten Betrag übersteigen, müssen die Leistungen aus eigenen Mitteln finanziert werden.

Zusatzleistungen für die ambulante Pflege

In der ambulanten Pflege enden die Finanzierungsmöglichkeiten jedoch nicht mit dem Pflegegeld und den Pflegesachleistungen. Werden Zusatzleistungen benötigt oder wünschen sich Angehörige individuelle Lösungen für die Versorgung eines pflegebedürftigen Familienmitglieds, stellt die Pflegeversicherung – sofern ein Pflegegrad vorliegt – weitere Leistungen für die ambulante Pflege zur Verfügung.

So können Pflegebedürftige beispielsweise ein anteiliges Pflegegeld erhalten, wenn sie die Pflegesachleistungen eines ambulanten Pflegedienstes nicht vollständig ausschöpfen. Im Rahmen der sogenannten Kombinationsleistungen wird dann neben den Pflegesachleistungen, die der Pflegedienst bereitstellt, zusätzlich ein Teil des Pflegegeldes zur Verfügung gestellt. Kombinationsleistungen müssen jedoch gesondert bei der Pflegeversicherung beantragt werden.

Über die monatlichen Leistungen hinaus – ganz gleich, ob Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Kombinationsleistungen – erhalten Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 einen monatlichen Entlastungsbetrag. Dieser kann ausschließlich für haushaltsnahe Dienstleistungen eingesetzt werden und ist dafür vorgesehen, einem Pflegebedürftigen, der zu Hause lebt, den Alltag zu vereinfachen. Der Entlastungsbetrag wird also beispielsweise für eine Haushaltshilfe oder einen Alltagsbegleiter eingesetzt.

Zusatzleistungen bei Tages- und Nachtpflege

Die ambulante Pflege kennt viele verschiedene Varianten, denn die Bedürfnisse und Anforderungen sind so individuell wie jeder Pflegebedürftige. Damit die ambulante Pflege eine erstrebenswerte Alternative zur Unterbringung in einer stationären Einrichtung sein kann, benötigen viele Familien die Gewissheit, dass der Pflegebedürftige tagsüber oder während der Nacht gut versorgt ist – auch ohne ihre Anwesenheit.

Um dies zu ermöglichen, haben sich spezielle Pflegeeinrichtungen etabliert, die genau auf diese Formen der Pflege ausgerichtet sind. In einer Tagespflege verbringen pflegebedürftige Menschen, die nicht mehr den ganzen Tag allein bleiben können oder möchten, die Zeit vom Morgen bis in den Nachmittag mit anderen Senioren und Pflegebedürftigen. Sie werden in diesem Rahmen von erfahrenen Pflegekräften betreut, erhalten regelmäßige Mahlzeiten und können sich alleine oder im Kreis von Gleichgesinnten beschäftigen. Auf diese Weise können Angehörige trotz einer Pflegesituation weiterhin ihrem Beruf nachgehen und wissen den Familienangehörigen in guten Händen.

Alternativ kann auch eine Nachtpflege eine sinnvolle Ergänzung zur ambulanten Versorgung durch einen Pflegedienst sein. Ist der Partner beispielsweise aufgrund seines Alters oder einer Krankheit nicht mehr in der Lage, den Pflegebedürftigen in der Nacht zu unterstützen, kann dieser die Nächte in einer Nachtpflegeeinrichtung und nur den Tag zu Hause verbringen. Dies ist oft sinnvoll, wenn der Pflegebedürftige nachts häufig zur Toilette muss oder regelmäßig umgelagert werden muss.

Sowohl für die Tages- als auch die Nachtpflege erhalten Pflegebedürftige einen Zuschuss von der Pflegeversicherung. Dafür stellt die Pflegekasse zusätzlich zu den Pflegesachleistungen eine finanzielle Unterstützung zur Verfügung, die sich in ihrer Höhe nach dem Pflegegrad richtet.

Sonderfall: Behandlungspflege

Für die Versorgung eines Pflegebedürftigen ist jedoch nicht ausschließlich die Pflegeversicherung zuständig. Muss die Grundpflege durch Maßnahmen der medizinischen Behandlungspflege ergänzt werden, trägt auch die Krankenversicherung des Pflegebedürftigen einen Teil zur Finanzierung der Kosten für die Pflegedienstversorgung bei.

Voraussetzung für eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist, dass eine Behandlungspflege durch den behandelnden Arzt verordnet wird. In diesen Bereich fallen beispielsweise Injektionen, die Versorgung von Kathetern oder das Verabreichen von Medikamenten. Durchgeführt wird die Behandlungspflege von examinierten Pflegekräften, die ebenfalls durch einen ambulanten Pflegedienst gestellt werden.

Mit unserem Expertenteam an Ihrer Seite finden Sie den passenden Pflegedienst für eine adäquate Intensivpflege. Wir helfen Ihnen bei den bürokratischen Angelegenheiten und allen weiteren Fragen zur Pflege. Falls Sie einen Pflegegrad-Antrag stellen wollen oder eine Höherstufung Ihres Pflegegrades anstreben, unterstützen wir Sie auch in diesen Prozessen.

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