Eine Lähmung erschwert den Alltag pflegebedürftiger Personen. Nicht nur mit physischen, sondern auch mit psychischen Auswirkungen ist umzugehen. Pflegepersonen haben deshalb die wichtige Aufgabe, die Lähmung in die Pflege miteinzubeziehen. Ein ermittelter Pflegegrad bei einer vorliegenden Lähmung kann die Pflege durch Pflegeleistungen entlasten.

Lähmungen – die wichtigsten Fakten

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    Lähmungen sind Erkrankungen, die in einzelnen Extremitäten oder über die gesamte Körperlänge hinweg auftreten können, beispielsweise als sogenannte Halbseitenlähmung (Hemiplegie).

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    Sie entstehen im Zusammenhang mit Krankheiten des Nervensystems, durch einen Schlaganfall, Unfälle, Infekte oder Vergiftungen.

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    Lähmungen können in jedem Alter auftreten und entstehen in einigen Fällen schleichend, in anderen von einem Moment auf den anderen – z. B. bei einem Schlaganfall oder einer motorischen Schädigung durch einen Unfall.

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    Die Folgen für die Psyche der Betroffenen sind vielfältig. Sie müssen nicht nur damit zurechtkommen, krank zu sein, sondern sind auch von einem Tag auf den anderen auf Pflege angewiesen. Der gelähmte, kranke Teil des eigenen Körpers wird in der Folge häufig ignoriert und nicht mehr akzeptiert.

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    Für die pflegende Person bedeutet eine Lähmung, den Betroffenen an die Akzeptanz seiner Erkrankung heranzuführen. Die gelähmten Extremitäten bzw. die gelähmte Körperhälfte sollte deswegen in die Pflege einbezogen werden.

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    Meistens haben Betroffene mit einer Lähmung den Anspruch auf einen Pflegegrad (früher Pflegestufe).

Das Auftreten einer Lähmung kann ein Schock für die Betroffenen und ihre Familien sein. Wir informieren rund um das Krankheitsbild. Wie entstehen Lähmungen? Mit welchen Widrigkeiten bei der täglichen Pflege muss umgegangen werden? Besteht ein Anspruch auf die Erteilung eines Pflegegrades (bis 2017 Pflegestufe)? Welcher Pflegegrad wird bei einer Lähmung vergeben?

Wie entstehen Lähmungen?

Eine Lähmung hängt mit dem gesamten Bewegungsapparat zusammen. Abhängig von der auslösenden Erkrankung oder Störung verändert sich die Muskulatur vorübergehend oder dauerhaft: Die Muskelkraft ist dann nur noch sehr schwach oder gar nicht mehr vorhanden.
Bei einigen Erkrankungen, u. a. der Parkinson-Krankheit oder der Multiplen Sklerose, entwickelt sich die Lähmung über einen längeren Zeitraum. In vielen Fällen tritt sie jedoch von jetzt auf gleich ein. Das ist z. B. bei Unfällen, einem Schlaganfall oder plötzlichen Veränderungen des zentralen oder peripheren Nervensystems der Fall.

Ursachen einer Lähmung

Die möglichen Ursachen für eine Lähmung sind vielfältig und umfassen:

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    Mechanische Schäden: Durchtrennung oder Schädigung von Nerven im Rückenmark oder Gehirn (Querschnittslähmung, Bandscheibenvorfall),

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    Infektionen (Borreliose, Hirnhautentzündung, Kinderlähmung),

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    Krebserkrankungen (Tumore an Nervenbahnen),

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    Alkoholabhängigkeit: Schädigungen an Muskeln und Nervenenden,

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    Gefäßerkrankungen (Schlaganfall, Migräne),

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    Erkrankungen des zentralen Nervensystems (Morbus Parkinson, Multiple Sklerose, Amyotrophe Lateralsklerose),

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    Erkrankungen des peripheren Nervensystems (Diabetes mellitus),

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    Vergiftungen.

Nicht jede Lähmung ist dauerhaft, jedoch sind es gerade die nicht reversiblen Lähmungen, die einen Pflegegrad (bis 2017 Pflegestufe) erfordern und die tägliche Pflege erschweren können. Die Pflege findet ergänzend zu therapeutischen und ärztlichen Behandlungsmethoden statt. Es werden verschiedene Ziele verfolgt. Einerseits ist die Pflege dazu gedacht, Betroffene mit einer Lähmung in der Bewältigung des Alltags zu unterstützen. Andererseits soll sie aber auch dazu beitragen, dass sich die Patienten mit ihrer Erkrankung auseinandersetzen. Die Pflegeleistungen, die mit der Vergabe eines Pflegegrades einhergehen, helfen bei den täglichen Aufgaben.

Symptome einer Lähmung

Typische Symptome einer Lähmung sind:

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    Auffälligkeiten im Gangbild sowie

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    Gehbehinderungen,

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    Veränderung bzw. Verkrampfung des Bewegungsapparates.

Insbesondere bei Schädigungen der Nerven im Gehirn tritt eine Lähmung nur einseitig auf. Sie lässt sich daran erkennen, dass die freie Beweglichkeit der Schultern oder Hände eingeschränkt ist oder eine Störung der Feinmotorik auftritt. Hantieren, ein fester Händedruck, Pinzettengriff oder Faustschluss sind dann nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr möglich.
 

Welcher Pflegegrad bei Lähmungen?

Ein Pflegegrad (ehemals Pflegestufe) ermöglicht es Menschen mit einer körperlich oder psychisch bedingten Beeinträchtigung, Pflegeleistungen in Anspruch zu nehmen. Auch eine finanzielle Unterstützung für wohnraumverbessernde Maßnahmen ist durch die Vergabe des Pflegegrades möglich. Damit ein Pflegegrad und die entsprechenden Leistungen bewilligt werden können, muss sich die Pflegeversicherung ein Bild davon machen, wie stark die betroffene Person in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt ist. Dabei reicht ein formloser Antrag auf Erteilung eines Pflegegrades aus. Dieser sollte immer von den Betroffenen selbst gestellt werden. 2017 wurden die bisherigen drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade abgelöst. Diese Pflegegrade werden individuell vergeben. 

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Entscheidende Punkte für den Pflegegrad bei Lähmungen:

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    Wie stark ist die Lähmung? Sind nur einzelne Extremitäten oder eine gesamte Körperseite betroffen?

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    Kann der Pflegebedürftige noch laufen oder liegt eine Mobilitätseinschränkung vor?

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    Wie selbstständig kann der Alltag trotz der Lähmung noch gemeistert werden?

Mit dem Pflegegrad gehen verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung einher. Ausschlaggebend für die Bewilligung eines Pflegegrades ist die Prüfung der Selbstständigkeit im Rahmen des sogenannten Neuen Begutachtungsassessments. Dabei kommt der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) in der Regel zu Ihnen nach Hause und macht sich ein Bild darüber, ob die jeweilige Situation einen Pflegegrad (früher Pflegestufe) erlaubt.

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Wichtig

Bereiten Sie sich umfassend auf die Prüfung vor, denn ein Pflegegrad ist essenziell, vor allem auch in finanzieller Hinsicht.

Wie wirken sich Lähmungen auf die Pflege aus?

Die Pflege bei Lähmungen kann mehr oder weniger aufwendig sein. Dies wird auch durch die unterschiedlichen vergebenen Pflegegrade (bis 2017 Pflegestufe) deutlich. So ist die Pflege bei einzelnen gelähmten Extremitäten oder Muskeln deutlich leichter, weil die Betroffenen noch eine gewisse Selbstständigkeit besitzen. Aufwendiger ist dagegen die Pflege von Personen mit einer Halbseiten- oder Querschnittslähmung. Neben der Durchführung von allgemeinen Pflegemaßnahmen (Körperpflege, Nahrungsaufnahme) kommt hier der Lagerung als passiver Bewegungsübung eine wichtige Bedeutung zu. Hier wird meistens ein höherer Pflegegrad vergeben.

Ein wesentlicher Bestandteil der Pflege bei Lähmungen ist das Aufbauen einer Akzeptanz für die gelähmten Extremitäten oder die gelähmte Körperhälfte. Darüber hinaus ist das Körpergefühl auf der betroffenen Seite bzw. in den betroffenen Extremitäten oftmals deutlich eingeschränkt: Die gelähmten Gliedmaßen zeigen eine typische Haltung, etwa das eingedrehte Anziehen des Arms an den Oberkörper oder das Abstrecken des Beins.

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Gut zu wissen:

Weil die Betroffenen diese Körperteile häufig ignorieren, sollten sämtliche Pflegemaßnahmen und Hilfestellungen von der geschädigten Seite aus erfolgen. Der Pflegebedürftige ist so gezwungen, seinen Kopf zu drehen und über die gelähmte Seite zu schauen. Dabei handelt es sich um eine psychologisch wichtige Handlung, die zudem eine wichtige Voraussetzung für spätere Gehübungen sein kann, weil sie das Drehen und Ausbalancieren des Kopfes trainiert.

Anpassung der Wohnungsumgebung bei Lähmungen

Die Wohnumgebung sollte genauso wie die Handlungen der pflegenden Person individuell auf die Lähmung des Betroffenen angepasst werden. Auch hier sollte die Ausrichtung von Bett, Möbeln und Aktivitäten auf die gelähmte Körperseite bzw. die gelähmten Extremitäten erfolgen.

Bei der Raumaufteilung sollte beispielsweise Folgendes beachtet werden:

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    Bett oder Sofa sollten so stehen, dass sich die Pflegeperson oder Besucher von der geschädigten Seite, die von den Lähmungen betroffen ist, aus nähern.

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    Auch Nachtschränkchen, Fernseher und andere Gegenstände, die wichtig für den Pflegebedürftigen sind, sollten auf dieser Seite angeordnet sein.

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    So muss der Pflegebedürftige, um Gegenstände zu sehen oder mit Personen in Blickkontakt zu treten, den Blick über die gelähmte Körperhälfte richten und den Kopf in die Richtung drehen, die zunächst unpassend erscheint, aber einen Trainingseffekt beinhaltet.
     

Über die Raumaufteilung hinaus sollte der Wohnraum auch in der Auswahl von Bett und Sitzmöbeln an die Pflegesituation angepasst werden.

Hinweise zur Auswahl von Bett und Sitzmöbeln:

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    Ist der Pflegebedürftige durch die Lähmung bettlägerig, wird ein höhenverstellbares Pflegebett benötigt.

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    Polstermöbel sollten durch Stühle mit stabilen Lehnen ausgetauscht werden, weil sie dem Pflegebedürftigen einen besseren Halt geben.

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    Die Anpassung des Badezimmers sollte so erfolgen, dass sie dem Pflegebedürftigen auch bei durch die Lähmung eingeschränkter Mobilität eine Form der Körperpflege ermöglicht, bei der er selbst aktiv Handlungen ausführen kann und nicht vollkommen auf Hilfe angewiesen ist.