Benötigen Sie oder Ihr Angehöriger Unterstützung durch Dritte im Alltag, dann kann ein Pflegegrad bei der Pflegekasse beantragt werden. Mit einem anerkannten Pflegegrad haben Sie Anspruch auf verschiedene Pflegeleistungen. Im Folgenden erhalten Sie zum einen eine Übersicht, welche Leistungen Ihnen nach der jeweiligen Pflegeform zustehen, also für die Pflege im häuslichen, ambulanten oder stationären Setting. Zum anderen folgen anschließend noch die Informationen zu den Pflegeleistungen nach Pflegegrad geordnet, d.h. welche Leistungen Ihnen bei Pflegegrad 1, 2, 3, 4 und 5 zustehen.

Grundlegendes zum Pflegegrad

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    Voraussetzung für den Erhalt von Pflegeleistungen ist ein anerkannter Pflegegrad (früher Pflegestufe).

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    Während der Begutachtung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK, seit 2021 MD) oder MEDICPROOF (Medizinischer Dienst der privaten Krankenkassen) werden Ihre Pflegebedürftigkeit und Ihr individueller Pflegeaufwand untersucht.

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    Dabei definiert das Punktsystem des Neuen Begutachtungs-Assessments (kurz NBA), welchen der fünf Pflegegrade Sie erhalten.

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    Je nach Grad der Pflegebedürftigkeit steigen die Höhe sowie der Umfang der möglichen Pflegeleistungen.

Unterschiede der verschiedenen Pflegeformen

Pflegeleistungen bei häuslicher Pflege

Was ist häusliche Pflege?

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    Häusliche Pflege umschreibt den Zustand, in welchem die pflegebedürftige Person in Ihrem häuslichen Umfeld gepflegt wird.

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    Es ist irrelevant, ob die Pflege durch Angehörige oder eine vertraute Privatperson durchgeführt wird.

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    Pflege im häuslichen Umfeld ist für Pflegebedürftige eine bequeme und familiennahe Lösung. Im bekannten Wohnraum findet der pflegerische Alltag durch vertraute Personen statt.

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    Durch Entlastungsleistungen und Pflegegeld von der Krankenkasse erhält die pflegebedürftige Person die Möglichkeit, Ihre Pflegepersonen finanziell zu unterstützen (Pflegegeld) und den Alltag durch einen Dienstleister zu unterstützen (Entlastungsleistungen).

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    Oftmals verändern sich durch Alter und Krankheitsverläufe auch Ansprüche an die Wohnung. Gelder für wohnraumverbessernde Maßnahmen unterstützen Sie in diesem Falle mit Zuschüssen von bis zu € 4.000 pro genehmigten Umbau.

Pflegeleistungen bei ambulanter Pflege

Was ist ambulante Pflege?

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    Tagsüber werden Versorgung und Beschäftigung durch professionelle Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste sichergestellt. So ist die pflegebedürftige Person rundum versorgt.

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    Ambulante Pflege ist eine sinnvolle Lösung für Pflegebedürftige mit Angehörigen, die die tägliche Versorgung nicht leisten können oder wollen. Angehörige werden entlastet und können dennoch ihren Teil zur Pflege beitragen.

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    Eine Verschlechterung des Gesundheitszustands oder veränderte Anforderungen an den Wohnraum können die ambulante Pflege an ihre Grenzen bringen. In diesem Fall muss in Rücksprache mit der Krankenkasse auf häusliche oder stationäre Pflege umgestellt werden.

Pflegeleistungen bei stationärer Pflege

Was ist stationäre Pflege?

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    Bei stationärer Pflege wird die pflegebedürftige Person in einer vollstationären Einrichtung rundum mit voller Pflegekompetenz versorgt.

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    Die Betreuung in stationären Einrichtungen ist die kostenaufwendigste und fachorientierteste Art der Pflege.

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    Die Pflege kann in einem Pflegeheim, betreuten Wohnanlagen oder einer Behinderteneinrichtung durchgeführt werden.

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    Stationäre Pflege bietet sich vor allem bei Pflegebedürftigen mit hohen Pflegeanforderungen oder erschwerenden Wohnbedingungen an.

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    Bei schweren Krankheitsverläufen oder Einschränkungen sind Pflegeheime oder Behinderteneinrichtungen weitere Varianten der vollstationären Versorgung.

Die Pflegeleistungen im Detail

Pflegegeld ab 2024

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    Das Pflegegeld dient der monatlichen Entlohnung pflegender Angehöriger oder Privatpersonen.

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    Mit Sonderregelungen kann das Pflegegeld auch kleinteilig für Sachleistungen mit angerechnet werden.

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    Auch Pflegeversicherungsbeiträge der Pflegepersonen können eingezahlt werden.

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    Die monatliche Höhe richtet sich nach dem erhaltenen Pflegegrad.

Tabelle

Höhe des Pflegegelds 2024

Ab dem 01.01.2024 bekommen pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 2 oder höher 5 % mehr Pflegegeld. Auch die Beträge der Pflegesachleistungen werden angehoben. 

Ab Januar 2025 wird eine Erhöhung der Leistungsbeträge (ambulant, teil-/vollstationär) um 4,5 Prozent umgesetzt. Eine weitere Anhebung entsprechend der Kerninflationsrate der letzten drei Kalenderjahre ist für Januar 2028 geplant.

Folgende Leistungen können Pflegebedürftige ab 2024 in den einzelnen Pflegegraden beziehen:

Pflegegrad Höhe des Pflegegelds ab 2024
Pflegegrad 1 kein Anspruch
Pflegegrad 2 332,- € monatlich
Pflegegrad 3 573,- € monatlich
Pflegegrad 4 765,- € monatlich
Pflegegrad 5 947,- € monatlich

Pflegegeld erhalten Sie, wenn die Pflege durch Angehörige stattfindet. Bei einer ambulanten Pflege stehen Ihnen Pflegesachleistungen zu. 

Tages- und Nachtpflege

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    Tages- und Nachtpflege bieten sich für Pflegebedürftige mit berufstätigen Pflegepersonen an. Die Pflege wird durch einen Pflegedienst oder eine Pflegeeinrichtung sichergestellt und entlastet so die Angehörigen.

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    Tagespflegeeinrichtungen versorgen Pflegebedürftige in ihrem Alltag und bieten eine Vielzahl an Aktivitäten. In den meisten Fällen ist ein Fahrservice durch den Dienstleister gegeben, welcher eine problemlose An- und Abreise der Pflegebedürftigen ermöglicht.

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    Nachtpflege findet meist im Wohnraum der pflegebedürftigen Person statt. Besonders bei Krankheitsverläufen, die einer ständigen medizinischen Überwachung bedürfen, empfiehlt sich eine nächtliche Pflegekraft. Gleiches gilt für häufig nachts aktive Demenzkranke. Diese werden optimal versorgt und den Angehörigen bleibt ihre Nachtruhe erhalten.

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    Tages- oder Nachtpflege können ab Pflegegrad 2 in Anspruch genommen werden. Der erhaltene Pflegegrad definiert die Höhe der Leistung. 

     

Die folgende Tabelle zeigt die Leistungen für Tages- und Nachtpflege ab 2017 je nach Pflegegrad:

Folgende Sätze sind pro Monat für die Tages- bzw. Nachtpflege vorgesehen:

Pflegegrad Pflegeleistung
Pflegegrad 1 Keine Pflegeleistungen
Pflegegrad 2 689,- €
Pflegegrad 3 1.298,- €
Pflegegrad 4 1.612,- €
Pflegegrad 5 1.995,- €

Pflegehilfsmittel 

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    Geldleistungen für Pflegehilfsmittel dienen zur Verwendung für Pflegematerialien.

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    Pflegehilfsmittel können für den Pflegebedürftigen als Erleichterung des Alltags angeschafft werden oder dienen den pflegenden Angehörigen bzw. Pflegedienst zur Versorgung und Hygiene.

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    Beispiele hierfür sind Handschuhe, Desinfektionsmittel, Schutzbezüge, Spritzen, Tücher, Verbände, Pflaster und Betteinlagen.

Pflegehilfsmittel sind gleichwertig in jedem der fünf Pflegegrade enthalten. Die folgende Tabelle zeigt den Zuschuss für Pflegehilfsmittel je nach Pflegegrad:

Betreuungs- und Entlastungsleistungen

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    weitere Services eines Pflegedienstes (Botengänge, Terminbegleitung, Einkäufe etc.),

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    Reise- und Beschäftigungsangebote von Pflegeeinrichtungen,

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    Familien- und Seniorenangebote.

Entlastungsleistungen werden bei der Pflegekasse per Beleg der genutzten Angebote zurückgefordert. 

Pflegesachleistungen

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    Als Pflegesachleistungen in der Pflege gelten pflegerische Hilfen bei Körperhygiene, Ernährung und Bewegung von Pflegebedürftigen sowie ihre Unterstützung bei der hauswirtschaftlichen Versorgung.

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    Pflegedienste bezeichnen diese Leistungen als Grundpflege.

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    Bei häuslicher Pflege decken Pflegesachleistungen zusätzliche Hilfen durch einen Pflegedienst ab. Besonders werden hierbei Haushaltshilfen und Krankentransporte genutzt.

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    In ambulanter oder stationärer Pflege dienen die Pflegesachleistungen als Entlohnung für die Versorgung durch den Pflegedienst oder die Pflegeeinrichtung.

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    Pflegesachleistungen stehen Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2, 3, 4 und 5 zu

Kurzzeitpflege

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    Gelder für die Kurzzeitpflege werden gewährt, wenn eine pflegebedürftige Person für eine begrenzte Zeit einer vollstationären Pflege bedarf.

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    Der Bedarf entsteht häufig nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn die häusliche Pflege für eine bestimmte Zeit ausgesetzt werden muss oder soll.

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    Diese Leistung kann ab Pflegegrad 2

Verhinderungspflege

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    Verhinderungspflege wird gewährt, wenn pflegende Angehörige erkranken oder einen Urlaub von der Pflege benötigen.

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    Ein Pflegedienst übernimmt die pflegerische Versorgung und wird durch die beantragten Geldmittel entlohnt.

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    Diese Leistung kann ab Pflegegrad 2 maximal 42 Tage im Jahr genutzt werden.

Wohnraumverbessernde Maßnahmen

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    Wohnraumverbessernde Maßnahmen sind in allen Pflegegraden mit der gleichen Geldleistung enthalten.

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    Pflegebedürftige können sich durch diese Mittel der Pflege gerechte Baumaßnahmen finanzieren lassen.

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    Es handelt sich beispielsweise um Treppenlifte, Badumbauten und Geländer/Haltegriffe in den Wohnbereichen.

Geldleistung wohnraumverbessernde Maßnahmen pro Jahr

Pflegegrad Wohnraumverbessernde Maßnahmen bei häuslicher Pflege Wohnraumverbessernde Maßnahmen bei ambulanter Pflege Wohnraumverbessernde Maßnahmen bei stationärer Pflege
Pflegegrad 1 4.000 € 4.000 € -
Pflegegrad 2 4.000 € 4.000 € -
Pflegegrad 3 4.000 € 4.000 € -
Pflegegrad 4 4.000 € 4.000 € -
Pflegegrad 5 4.000 € 4.000 € -
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Hinweis

Achten Sie stets darauf, welche Leistungen Ihnen zustehen. Bei Veränderungen des Bedarfs oder der Art der Pflege sollten Sie eine Höherstufung in Betracht ziehen. Wir beraten Sie gerne in unserem kostenlosen Pflegegrad-Check.

Pflegeleistungen und Geldmittel je Pflegegrad

Höhe des Pflegegelds und der Pflegesachleistungen

Ab dem 01.01.2024 erhöhen sich das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen um 5 %.

Ab Januar 2025 wird eine Erhöhung der Leistungsbeträge (ambulant, teil-/vollstationär) um 4,5 Prozent umgesetzt. Eine weitere Anhebung entsprechend der Kerninflationsrate der letzten drei Kalenderjahre ist für Januar 2028 geplant.

Folgende Leistungen können Pflegebedürftige 2024 in den einzelnen Pflegegraden beziehen:

Pflegegrad Pflegegeld 2024 Erhöhung im Vergleich zu 2023 Pflegesachleistungen 2024 Erhöhung im Vergleich zu 2023
1 0,- €- + 0,- € 0,- € + 0,- €
2 332,- € + 16,- € 761,- € + 37,- €
3 572,- € + 27,- € 1.432,- € + 69,- €
4 764,- € + 36,- € 1.778,- € + 85,- €
5 947,- € + 46,- € 2.200,- € + 105,- €

Pflegegrad 1

Geld und Leistungen 2024 im Überblick

Wie viel Geld bekomme ich bei Pflegegrad 1? Diese Frage stellen sich viele pflegebedürftige Personen und ihre Angehörigen – vor allem, wenn sie sich zum ersten Mal mit dem Thema Pflegeleistungen beschäftigen. Mit Pflegegrad 1 erhalten pflegebedürftige Personen Leistungen der Pflegeversicherung, um ihren Alltag bewältigen zu können.

Mit Pflegegrad 1 besteht ab dem 01.01.2024 ein Anrecht auf folgende Leistungen:

Leistung ab dem 01.01.2024 Was steht mir mit Pflegegrad 1 zu? (Maximale Leistung) Intervall Hinweis
Entlastungsbetrag 125,- € Monatlich Zweckgebunden
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel 40,- € Monatlich Zweckgebunden
Wohngruppenzuschlag 214,- € Monatlich Zweckgebunden
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen Max. 4.000,- € Je Maßnahme Zweckgebunden
Digitale Pflegeanwendungen und ergänzende Unterstützungsleistungen (DiPA) 50,- € Monatlich Zweckgebunden

Pflegegrad 2

Geld und Leistungen 2024 im Überblick

Welche Leistungen stehen mir mit Pflegegrad 2 zu?

Ab dem 01.01.2024 bekommen pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 2 mehr Pflegegeld. Auch die Beträge der Pflegesachleistungen werden um 5 % angehoben. Welche Leistungen die Pflegekasse zahlt, hängt maßgeblich davon ab, ob eine pflegebedürftige Person zu Hause oder dauerhaft stationär versorgt wird. Außerdem steigen mit steigendem Pflegegrad in der Regel auch die Leistungen.

Ab Januar 2025 wird eine Erhöhung der Leistungsbeträge (ambulant, teil-/vollstationär) um 4,5 Prozent umgesetzt. Eine weitere Anhebung entsprechend der Kerninflationsrate der letzten drei Kalenderjahre ist für Januar 2028 geplant.

Ab dem 01.01.2024 besteht mit Pflegegrad 2 in der häuslichen Versorgung in der Regel Anspruch auf folgende Geldleistungen:

Leistung ab dem 01.01.2024 Was steht mir mit Pflegegrad 2 zu? (Maximale Leistung) Intervall Hinweis
Pflegegeld 332,- € Monatlich Frei verfügbar
Pflegesachleistungen 761,- € Monatlich Zweckgebunden
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel 40,- € Monatlich Zweckgebunden
Verhinderungspflege 474,- € - 1.612,- € Jährlich bis zu 6 Wochen Zweckgebunden
Kurzzeitpflege 1774,- € Jährlich Zweckgebunden
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen Max. 4.000,- € Je Maßnahme Zweckgebunden
Entlastungsbetrag 125,- € Monatlich Zweckgebunden
Wohngruppenzuschlag 214,- € Monatlich Zweckgebunden
Tages- und Nachtpflege 689,- € Monatlich Zweckgebunden
Digitale Pflegeanwendungen und ergänzende Unterstützungsleistungen (DiPA) 50,- € Monatlich Zweckgebunden

Pflegegrad 3

Geld und Leistungen 2024 im Überblick

Welche Leistungen stehen mir mit Pflegegrad 3 zu?

Ab dem 01.01.2024 bekommen pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 3 mehr Pflegegeld. Auch die Beträge der Pflegesachleistungen werden um 5 % angehoben. Welche Leistungen die Pflegekasse zahlt, hängt maßgeblich davon ab, ob eine pflegebedürftige Person zu Hause oder dauerhaft stationär versorgt wird. Außerdem steigen mit steigendem Pflegegrad in der Regel auch die Leistungen.

Ab Januar 2025 wird eine Erhöhung der Leistungsbeträge (ambulant, teil-/vollstationär) um 4,5 Prozent umgesetzt. Eine weitere Anhebung entsprechend der Kerninflationsrate der letzten drei Kalenderjahre ist für Januar 2028 geplant.

Ab dem 01.01.2024 besteht mit Pflegegrad 3 in der häuslichen Versorgung in der Regel Anspruch auf folgende Geldleistungen:

Leistung ab dem 01.01.2024 Was steht mir mit Pflegegrad 3 zu? (Maximale Leistung) Intervall Hinweis
Pflegegeld 573,- € Monatlich Frei verfügbar
Pflegesachleistungen 1.432,- € Monatlich Zweckgebunden
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel 40,- € Monatlich Zweckgebunden
Verhinderungspflege 859,50,- € - 1.612,- € Jährlich bis zu 6 Wochen Zweckgebunden
Kurzzeitpflege 1774,- € Jährlich Zweckgebunden
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen Max. 4.000,- € Je Maßnahme Zweckgebunden
Entlastungsbetrag 125,- € Monatlich Zweckgebunden
Wohngruppenzuschlag 214,- € Monatlich Zweckgebunden
Tages- und Nachtpflege 1.298,- € Monatlich Zweckgebunden
Digitale Pflegeanwendungen und ergänzende Unterstützungsleistungen (DiPA) 50,- € Monatlich Zweckgebunden

Pflegegrad 4

Geld und Leistungen 2024 im Überblick

Welche Leistungen stehen mir mit Pflegegrad 4 zu?

Ab dem 01.01.2024 bekommen pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 4 mehr Pflegegeld. Auch die Beträge der Pflegesachleistungen werden um 5 % angehoben. Welche Leistungen die Pflegekasse zahlt, hängt maßgeblich davon ab, ob eine pflegebedürftige Person zu Hause oder dauerhaft stationär versorgt wird. Außerdem steigen mit steigendem Pflegegrad in der Regel auch die Leistungen.

Ab Januar 2025 wird eine Erhöhung der Leistungsbeträge (ambulant, teil-/vollstationär) um 4,5 Prozent umgesetzt. Eine weitere Anhebung entsprechend der Kerninflationsrate der letzten drei Kalenderjahre ist für Januar 2028 geplant.

Ab dem 01.01.2024 besteht mit Pflegegrad 4 in der häuslichen Versorgung in der Regel Anspruch auf folgende Geldleistungen:

Leistung ab dem 01.01.2024 Was steht mir mit Pflegegrad 4 zu? (Maximale Leistung) Intervall Hinweis
Pflegegeld 765,- € Monatlich Frei verfügbar
Pflegesachleistungen 1.778,- € Monatlich Zweckgebunden
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel 40,- € Monatlich Zweckgebunden
Verhinderungspflege 1.147,5 ,- €-1.612,- € Jährlich bis zu 6 Wochen Zweckgebunden
Kurzzeitpflege 1774,- € Jährlich Zweckgebunden
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen Max. 4.000,- € Je Maßnahme Zweckgebunden
Entlastungsbetrag 125,- € Monatlich Zweckgebunden
Wohngruppenzuschlag 214,- € Monatlich Zweckgebunden
Tages- und Nachtpflege 1.612 € Monatlich Zweckgebunden
Digitale Pflegeanwendungen und ergänzende Unterstützungsleistungen (DiPA) 50,- € Monatlich Zweckgebunden

Pflegegrad 5

Geld und Leistungen 2024 im Überblick

Welche Leistungen stehen mir mit Pflegegrad 5 zu?

Ab dem 01.01.2024 bekommen pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 5 mehr Pflegegeld. Auch die Beträge der Pflegesachleistungen werden um 5 % angehoben. Welche Leistungen die Pflegekasse zahlt, hängt maßgeblich davon ab, ob eine pflegebedürftige Person zu Hause oder dauerhaft stationär versorgt wird. Außerdem steigen mit steigendem Pflegegrad in der Regel auch die Leistungen.

Ab Januar 2025 wird eine Erhöhung der Leistungsbeträge (ambulant, teil-/vollstationär) um 4,5 Prozent umgesetzt. Eine weitere Anhebung entsprechend der Kerninflationsrate der letzten drei Kalenderjahre ist für Januar 2028 geplant.

Ab dem 01.01.2024 besteht mit Pflegegrad 5 in der häuslichen Versorgung in der Regel Anspruch auf folgende Geldleistungen:

Leistung ab dem 01.01.2024 Was steht mir mit Pflegegrad 5 zu? (Maximale Leistung) Intervall Hinweis
Pflegegeld 947,- € Monatlich Frei verfügbar
Pflegesachleistungen 2.200,- € Monatlich Zweckgebunden
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel 40,- € Monatlich Zweckgebunden
Verhinderungspflege 1.420,50,-€-1612,- € Jährlich bis zu 6 Wochen Zweckgebunden
Kurzzeitpflege 1774,- € Jährlich Zweckgebunden
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen Max. 4.000,- € Je Maßnahme Zweckgebunden
Entlastungsbetrag 125,- € Monatlich Zweckgebunden
Wohngruppenzuschlag 214,- € Monatlich Zweckgebunden
Tages- und Nachtpflege 1.995 € Monatlich Zweckgebunden
Digitale Pflegeanwendungen und ergänzende Unterstützungsleistungen (DiPA) 50,- € Monatlich Zweckgebunden

Häufige Fragen zu den Pflegeleistungen

Ihre Frage ist nicht dabei? Unsere Pflegeexperten stehen Ihnen Rede und Antwort

Pflegeleistung ist der Oberbegriff für alle unterstützenden Geldzahlungen oder Sachleistungen, die Ihre Pflegeversicherung Ihnen auszahlen bzw. zur Verfügung stellen kann. Je nach Art der Pflege und Grad der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad 1, 2, 3, 4, 5) variieren diese in Anzahl und Umfang.

Pflegesachleistungen decken die Kosten für Leistungen von ambulanten Pflegediensten oder anderweitigen pflegerelevanten Pflegedienstleistern. Sie erhalten die Geldleistung nicht auf Ihr Konto, sondern die Dienstleister verrechnen ihren Lohn direkt mit den Pflegekassen.

Pflegehilfsmittel dienen dazu, Verbrauchsgüter der Pflege zu finanzieren. Beispiele hierfür sind Handschuhe, Desinfektionsmittel, Bettunterlagen, Hygienetücher und Einwegspritzen. Alle fünf Pflegegrade erhalten die gleiche Leistung mit 40 € monatlich.

Sie können Ihre Pflegehilfsmittel zum Verbrauch kostenfrei über Dr. Weigl & Partner beziehen

Mit Ihrer Pflegekasse können Sie Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege, Pflegehilfsmittel zur Körperpflege/Hygiene, Pflegehilfsmittel zur selbständigeren Lebensführung/Mobilität, Pflegehilfsmittel zur Linderung von Beschwerden und zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel abrechnen. Eine Auflistung aller Einzelprodukte würde hier den Rahmen sprengen. Nutzen Sie zur Übersicht den „Hilfsmittelkatalog“ Ihrer jeweiligen Krankenkasse.

Durch den Bezug von Pflegeleistungen entstehen keine Kosten für Sie. Alle Leistungen sind zu Unterstützung Ihrer Pflege oder Pflegepersonen gedacht. In manchen Fällen (stationäre Pflege, Tagespflegeeinrichtungen) werden aber zusätzliche Eigenzahlungen notwendig, um die Versorgung zu sichern

Entlastungsleistungen unterstützen die Entlastung und Selbstbestimmung der pflegebedürftigen Person im Alltag. Sie können diese z.B. für Einkäufe, Veranstaltung oder weitere Leistungen von Pflegediensten aufwenden. 

Entlastungsleistungen werden bei jeder Art der Pflege und anerkannter Pflegebedürftigkeit gewährt. Unabhängig vom Pflegegrad, liegt die monatliche Geldleistung bei 125€.

Insgesamt gibt es neun Pflegeleistungen. Je nach Pflegegrad und Art der Pflege erhalten Sie verschiedene Anzahlen und Umfänge der Leistungen.

Insgesamt gibt es neun Pflegeleistungen. Je nach Pflegegrad und Art der Pflege erhalten Sie verschiedene Anzahlen und Umfänge der Leistungen.

Insgesamt gibt es neun Pflegeleistungen. Je nach Pflegegrad und Art der Pflege erhalten Sie verschiedene Anzahlen und Umfänge der Leistungen.

 

Tagespflege dient bei ambulanter Pflege zur Versorgung pflegebedürftiger Personen mit berufstätigen Angehörigen. Ein ambulanter Pflegedienst oder eine stationäre Einrichtung übernimmt die Versorgung am Tag. Abends kehrt die pflegebedürftige Person zurück in die häusliche Pflege.

Die Tagespflege wird durch Ihre Pflegeversicherung mit dem Dienstleister direkt abgerechnet. Falls die Kosten der Versorgung höher als die bewilligten Mittel liegen, müssen Sie einen Eigenanteil entrichten.

Nachtpflege richtet sich an Pflegebedürftige mit berufstätigen Angehörigen. Besonders bei Demenz, mit häufiger Nachtaktivität, empfiehlt sich die Versorgung durch die Nachtpflege. Eine ambulante Pflegekraft oder eine Pflegeeinrichtung übernehmen die Versorgung und/oder medizinische Überwachung über Nacht.

Ähnlich wie bei der Tagespflege, lässt sich dies nicht genau beantworten. Nachtpflege ist meist teurer als Tagespflege, da oftmals mit mehr Aufwand und nachts gepflegt wird. Der Satz für Nachtpflege ist deckungsgleich mit dem für Tagespflege und kann ab Pflegegrad 2 (bei ambulanter Pflege) bezogen werden.

Verhinderungspflege gewährt Ihnen die Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst, wenn Angehörige bei häuslicher Pflege verreisen oder erkranken. Sie können für einen Zeitraum von 42 Tagen im Jahr Kurzzeitpflege beziehen.

Verhinderungspflege kann über 42 Tage im Jahr bezogen werden. Hierbei kann der Zeitraum am Stück oder in mehrere Blöcke unterteilt sein.

Maximal 1.612€ pro Jahr können ab Pflegegrad 2 für Verhinderungspflege eingefordert werden. Bitte beachten Sie die ab dem01.01.2024 geltende Sonderregelung für pflegebedürftige Personen unter 25 Jahren mit Pflegegrad 4 oder 5. 

Ambulante Pflegedienste, Pflegeeinrichtungen und Seniorenwohnheime können Verhinderungspflege übernehmen. Vergleichen Sie Dienstleister und Angebote, bevor Sie eine Wahl treffen.

Kurzzeitpflege gewährt Ihnen die Versorgung durch eine stationären Pflegeeinrichtung, wenn Rehabilitation oder besondere Überwachung notwendig sein sollten. Sie können für einen Zeitraum von 56 Tagen im Jahr Kurzzeitpflege beziehen.

Wohnraumverbessernde Maßnahmen stehen ab Pflegegrad 1 mit 4.000€ pro Maßnahme zur Verfügung. Diese Mittel können Sie nutzen, um Ihren Wohnraum bzw. Wohnumgebung (Treppenhaus, Eingangsbereich) pflegegerecht anzupassen. Populärste Beispiele für Wohnverbessernde Maßnahmen sind die Barrierefreie Dusche und der Treppenlift.

Die Pflegekassen werden im Voraus begutachten, ob Sie der beantragten Umbauten bedürfen. Wenn Ihr Antrag bewilligt wird, können die Mittel für die verbessernden Maßnahmen genutzt werden, bis alles an Ihre Bedürfnisse angepasst ist. Beachten Sie aber, dass eine Einzelmaßnahme 4.000€ nicht übersteigen darf.